Berlin – Zum gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zur heroingestützten Behandlung Schwerstabhängiger erklärt der drogenpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR gemeinsam mit seinen Fachkollegen der Linksfraktion Monika KNOCHE und von Bündnis 90/Die Grünen Harald TERPE:
Der angekündigte Gruppenantrag zur Heroinbehandlung ist auf dem Weg. 145 Abgeordnete aus den Fraktionen der FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag mit ihrer Unterschrift unterstützt. Nun sind die Abgeordneten der beiden Koalitionsfraktionen aufgerufen, mit uns gemeinsam die nötigen rechtlichen Grundlagen für die heroingestützte Behandlung Schwerstabhängiger zu schaffen und den Antrag zu unterstützen. Die Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD sollten die Abstimmung dafür freigeben. In dieser ethischen Frage sollte der Fraktionszwang entfallen.
Der Gesetzentwurf wird Anfang kommender Woche in den Bundestag eingebracht und durchläuft dann das parlamentarische Verfahren. Er stützt sich auf Vorschläge aus den Ländern und Erfahrungen der Städte, die an dem Modellversuch teilgenommen haben. In ihm werden unter anderem die strengen Voraussetzungen benannt, unter denen die kleine Gruppe der Schwerstabhängigen mit Heroin behandelt werden dürfen. Danach müssen zu behandelnde Opiatabhängige bereits an zwei erfolglos beendeten Substitutionsbehandlungen teilgenommen haben. Zudem prüft nach spätestens zwei Jahren ein unabhängiger und qualifizierter Arzt, ob die Voraussetzungen für die Behandlung noch gegeben sind und ob die Behandlung fortzusetzen ist. Geregelt werden auch die Anforderungen an die Therapieeinrichtungen. Aus Sicherheitsgründen ist ein gesonderter Vertriebsweg vorgesehen. Der Hersteller des Arzneimittels liefert das Heroin hierbei direkt an die Therapieeinrichtung.