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Ohne Ausnahme: Kein Alkohol in der Schwangerschaft
BZgA informiert zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes

PRESSEMITTEILUNG

Köln – Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2023 machen der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam, dass Alkoholkonsum während der Schwangerschaft die Gesundheit des ungeborenen Kindes gefährdet.

Sogenannte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) sind in Deutschland die häufigsten angeborenen Erkrankungen. Jedes Jahr werden bundesweit mehr als 10.000 Kinder mit Schädigungen geboren, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bedingt sind. Viele Betroffene sind ihr Leben lang aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten eingeschränkt. Bei etwa 3.000 Kindern jährlich liegt die schwere Form vor – das Fetale Alkoholsyndrom (FAS), bei dem Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: „In der Schwangerschaft ganz auf Alkohol zu verzichten, sollte für werdende Mütter selbstverständlich sein. Die Zahlen zeigen aber: Wir dürfen nicht lockerlassen, darauf aufmerksam zu machen, wie gefährlich Alkohol für das ungeborene Kind sein kann. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bleibt die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Fehlbildungen. Schwangere müssen um die große Gefahr von Schädigungen durch Alkoholkonsum für ihr Kind wissen, um es so vor lebenslangen Schädigungen zu bewahren. Damit alle Kinder die Chance auf einen guten Start im Leben haben.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Jeglicher Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft birgt das Risiko, die körperliche und geistige Entwicklung des ungeborenen Kindes bleibend zu beeinträchtigen. Das gilt auch für geringe Mengen Alkohol. Trinkt eine schwangere Frau Alkohol, gelangt das Zellgift über das Blut in den Kreislauf des ungeborenen Kindes und kann zu schweren Schäden, vor allem im Gehirn, führen. Diese alkoholbedingten Schädigungen sind vermeidbar. Die Botschaft der BZgA lautet daher: Kein Alkohol in der Schwangerschaft – für die Gesundheit Ihres Kindes!“

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ unterstützt werdende Eltern dabei: Unter www.kenn-dein-limit.de bietet sie Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und gibt Tipps, wie der Alkoholverzicht gelingen kann.
Schwangere, denen der Verzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ unter www.iris-plattform.de kostenlos, anonym und persönlich unterstützen lassen.

Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen sowie Geburtshelferinnen und Geburtshelfer erhalten umfassende Informationen und können Broschüren und Faltblätter kostenlos bei der BZgA bestellen, um sie im Wartebereich auszulegen oder im persönlichen Gespräch zu übergeben. Fachkräften der Schwangerenvorsorge stellt die BZgA einen Leitfaden für die Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht zur Verfügung.

Auch Schülerinnen und Schüler werden adressiert: In Kooperation mit der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. werden für Schulklassen Informationsstunden zum Thema „Prävention des Fetalen Alkoholsyndroms“ angeboten.

Übersicht der BZgA-Angebote zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft

Informationsangebote der BZgA für Schwangere und ihr Umfeld:

Beratungsplattform für Schwangere zur Konsumreduzierung IRIS:
IRIS steht für „Individualisierte, risikoadaptierte, internetbasierte Intervention zur Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren“

Ärztliche Informationsstunden für Schulklassen:
Information über die Auswirkungen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft zur frühen Sensibilisierung von Jugendlichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol

Infomaterialien der BZgA:


BZgA-Praxismodule zur Beratung von Schwangeren:


Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de
E-Mail: bestellunlg@bzga.de

Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der BZgA:
Unter der Telefonnummer 0221 – 89 20 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.