Stuttgart – Entgegen den aktuellen Entscheidungen der Vergabekammern in Bonn und Düsseldorf hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe jetzt grünes Licht für die AOK-Linie bei den Arzneimittelrabattverträgen 2008/2009 gegeben: “Das OLG hat am 19.11.2007 in einem Hinweis-Beschluss klargestellt, dass Vergabekammern grundsätzlich nicht zuständig sind, sondern Rechtsfragen zu Arzneimittelrabatten ausschließlich vor den Sozialgerichten zu klären sind,” so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer bei den Arzneirabattverträgen für das AOK-System am Mittwoch (21.11.2007) in Stuttgart.
Die AOK wertet den OLG-Beschluss als richtungsweisenden Meilenstein in der Auseinandersetzung um die Rabattverträge. Laut Hermann wollten einige wenige Arzneihersteller mit dem Gang vor die Vergabekammern das Verfahren torpedieren: “In Karlsruhe steht dieses Ansinnen jetzt vor dem Aus. Wir haben dementsprechend heute Eilverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart angestrengt, um schnellstmöglich Klarheit zu erreichen, dass alle Verträge pünktlich zum 01.01.2008 in Kraft treten können. Die Sozialgerichte müssen Herr der Verfahren werden, damit Einsparpotenziale für Versicherte und Zuzahlungsbefreiung für Patienten umfassend realisiert werden können.”
Zum jüngsten Beschluss des OLG Karlsruhe kam es durch das Vorgehen eines Pharmaunternehmens, das in der neuen Runde ab 2008 ohne Zuschlag bleibt. Hermann: “Die Firma hatte sich zunächst bei der Vergabekammer Baden-Württemberg beschwert und von dort eine Abfuhr kassiert. Zu den Erfolgsaussichten der beim OLG eingelegten sofortigen Beschwerde hat das Unternehmen jetzt vom OLG eindeutige Hinweise erhalten.”
Die AOK hatte zur Jahresmitte Arzneimittel-Rabattverträge für 83 Wirkstoffe ausgeschrieben und konnte bisher für insgesamt 17 Wirkstoffe mit einem Gesamteinsparpotential von rund 160 Millionen Euro Verträge für die Jahre 2008 und 2009 abschließen.