Stuttgart – Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat sich in Sachen der Arznei-Rabattverträge am Dienstag (18.12.2007) für die Klärung vor dem Europäischem Gerichtshof ausgesprochen. Die AOK weist darauf hin, dass der Gesetzgeber dies im fünften Sozialgesetzbuch (in § 130 a – Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer – Abs. 9) abweichend geregelt hat: “Bei Streitigkeiten in Angelegenheiten dieser Vorschrift ist der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.”
Das Bundessozialgericht hatte am vergangenen Dienstag (11.12.2007) entschieden, dass das Sozialgericht in Stuttgart für das weitere Rechtsverfahren bei den Arzneirabattverträgen örtlich zuständig sei. “Für uns ist daher weiterhin wichtig, wie sich das Sozialgericht in Stuttgart im Laufe dieser Woche positioniert”, sagt Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer des AOK-Systems im Arzneirabattgeschehen, am Donnerstag (20.12.2007) in Stuttgart.
Neue Rabattverträge ab 2008: Vom Beginn des kommenden Jahres an werden laut AOK neue Verträge in Kraft treten, die mit insgesamt 30 Herstellern über 22 Wirkstoffe geschlossen sind. Hermann: “Wir haben dafür ein Einsparpotenzial von 175 Millionen Euro für die zweijährige Vertragslaufzeit 2008/2009 errechnet. Einen Teil dieses Betrages lassen wir unseren Versicherten zu Gute kommen, weil sie für die rabattierte Arznei keine Zuzahlung zu leisten haben”.
Zur neuen Gruppe der AOK-Rabattpartner ab 2008 gehören nach Hermann-Angaben auch führende deutsche Generikahersteller: “Dadurch wird die ab Januar einsetzende höhere Nachfrage nach Rabattarznei auch befriedigt werden können”, bestätigt der AOK-Verhandlungsführer.
Für das Jahr 2007 hatte die AOK mit insgesamt 11 verschiedenen Arzneiherstellern über insgesamt 43 Wirkstoffe Rabatte vereinbart. Diese Verträge laufen Ende des Jahres aus.
Anmerkung für die Redaktionen:
Eine aktuelle Übersicht “AOK-Rabattverträge 2008/2009: Hersteller und Wirkstoffe” gibt es auf http://www.aok.de