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NRW schafft endlich Diskriminierung beim Wahlrecht ab

MEDIENINFORMATION – Lebenshilfe Nordrhein Westfalen e.V.

Hürth – Das neue NRW-Inklusionsgesetz bringt aus Sicht der Lebenshilfe NRW wichtige Verbesserungen für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Künftig dürfen Menschen, die bisher in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, ihr Wahlrecht wahrnehmen. „Die entsprechende Bestimmung wurde sowohl im Kommunalwahlgesetz als auch im Landtagswahlgesetz gestrichen! Dies entspricht unserer langjährigen Forderung und war angesichts der damit einhergehenden Diskriminierung längst überfällig“, sagt der Justiziar der Lebenshilfe NRW, Christoph Esser. Die Lebenshilfe NRW hofft, dass NRW damit Vorreiter für andere Bundesländer und die Bundesrepublik wird, den völkerrechtswidrigen Wahlrechtsausschluss von Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, abzuschaffen.

Erfreut ist die Lebenshilfe NRW ebenso darüber, dass die Kommunikationsform der Leichten Sprache erstmals in NRW gesetzlich anerkannt wurde. Nach dem Kinderbildungsgesetz und dem Schulgesetz NRW haben Eltern mit geistiger Behinderung künftig zum Beispiel bei Elternsprechtagen und -abenden das Recht auf Kommunikationsunterstützung in Leichter Sprache. Bedauerlich ist dagegen, dass öffentliche Träger nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW nur zur „geeigneten Kommunikationsform“ verpflichtet sind. „Wir hatten darauf gedrängt, den Begriff ‚Leichte Sprache‘ einheitlich zu verwenden. Denn nur hierbei handelt es sich um eine Sprache, die nach allgemeinen Regeln mit den betroffenen Menschen entwickelt wurde und auf das Netzwerk Leichte Sprache verweisen“, bedauert Esser. „Wir hoffen nun auf die eigens formulierte Verpflichtung der Landesregierung, entsprechende Kompetenzen für Leichte Sprache aufzubauen“, sagt Esser.

Positiv aus Sicht der Lebenshilfe NRW ist ebenfalls, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unabhängige Monitoring-Stelle auf Landesebene geschaffen wurde und dass das Gesetz Träger öffentlicher Belange verpflichtet, bei der Gestaltung baulicher Anlagen, öffentlicher Wege, Plätze, Straßen sowie öffentlich zugänglichen Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel, die Verbände der Menschen mit Behinderung frühzeitig zu beteiligen und entsprechend fachlich zu unterstützen. „Mit dem Deutschen Institut für Menschenrecht wurde eine unabhängige und bewährte Institution beauftragt, die Umsetzung der UN-BRK in NRW zu überwachen, was eindeutig zu begrüßen ist,“ sagt Esser.

Die 74 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 25.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativ) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 74 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.