Düsseldorf – “Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!” fordern die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ihre Bundestagsabgeordneten in Briefen und in landesweiten Zeitungsanzeigen auf. Hintergrund ist das Ende 2019 verabschiedete Gesetz zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Obwohl den Koalitionsfraktionen bekannt ist, dass etwa 50 Prozent der beanstandeten Krankenhausabrechnungen auf ungeklärte bzw. fehlende Anschlussversorgungen für die Patienten zurückzuführen sind, wurde quasi über Nacht eine Strafzahlung von mindestens 300 Euro zusätzlich zu den Rechnungskürzungen mit Wirksamkeit ab Beginn dieses Jahres ins Gesetz aufgenommen.
„Wenn unsere Krankenhäuser Patienten nicht entlassen können, weil die Anschlussversorgung (Häusliche Situation, Kurzzeitpflege, Reha-Platz) nicht gewährleistet ist, müssen sie mindestens 300 Euro Strafe zahlen. Rechnungskürzungen und Strafzahlungen, weil wir Patienten aus Fürsorge länger bei uns versorgen als die Krankenkassen bezahlen wollen, sind nicht zu akzeptieren und sicher auch nicht im Interesse der Bevölkerung. Dass die Krankenhäuser in diesen Fällen keine Vergütung erhalten, ist schon nicht sachgerecht. Diese Fälle zudem mit einer Strafzahlung zu belegen, ist völlig inakzeptabel“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, für die rund 340 Krankenhäuser in NRW.
„Unsere Mitarbeiter verrichten täglich nach bestem Wissen und Gewissen und mit hoher Motivation ihre Arbeit, sei es am Patienten, sei es in der Abrechnung. Es verbietet sich, diese Menschen, die rund um die Uhr engagiert und unter hoher Belastung arbeiten, gedanklich zu kriminalisieren. Daher appellieren wir an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: Ändern Sie das MDK-Gesetz – jetzt und schnell“, so KGNW-Präsident Brink. Die nächste Möglichkeit hierzu bietet das derzeit in der Beratung befindliche Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz.
Der Frust in den Krankenhäusern über die von Misstrauen gekennzeichnete Krankenhauspolitik der Berliner Koalition besteht über das MDK-Reformgesetz hinaus. Dazu tragen insbesondere die Ausweitung von Strafzahlungen bei, die z. B. zu leisten sind, wenn aufgrund des Pflegepersonalmangels Pflegeuntergrenzen nicht eingehalten werden können, die Krankenhäuser aber Patienten nicht abweisen können. Auch die im Referentenentwurf zur Reform der ambulanten Notfallversorgung vorgesehene Kürzung der Vergütung um 50 Prozent, wenn Krankenhäuser ohne die Zulassung als Integriertes Notfallzentrum (INZ) Patienten helfen, ist absolut unverständlich.