Berlin – Morgen erscheint das Erste Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Damit tritt das Gesetz am 28. Mai 2009 in Kraft – rechtzeitig vor dem diesjährigen Weltnichtrauchertag am 31. Mai.
Das Berliner Parlament hatte am 30. April 2009 das erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit beschlossen. Eine Novellierung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juli 2008 notwendig geworden. Kern der Gesetzesänderung ist eine Ausnahmeregelung für getränkegeprägte Einraumgaststätten. Danach darf eine Betreiberin bzw. ein Betreiber eine Gaststätte als Rauchergaststätte kennzeichnen, wenn diese nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt, die Grundfläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt, unter 18 Jährige keinen Zutritt erhalten und keine vor Ort zubereiteten Speisen verabreicht werden. Der Betrieb einer Rauchergaststätte muss am Eingang deutlich gekennzeichnet und dem Gewerbeamt als zuständiger Behörde angezeigt werden.
Darüber hinaus werden durch das Änderungsgesetz Rauchverbote erweitert, indem Freizeiteinrichtungen jetzt mit einbezogen werden.
Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher: “Wir gehören mit zu den ersten Bundesländern, die ihr Nichtraucherschutzgesetz der Rechtsprechung durch das oberste deutsche Gericht angepasst haben. Das Änderungsgesetz ist ein Kompromiss, um den die Fraktionen gerungen haben und das der Lebenswirklichkeit in einer Großstadt gerecht wird. Das wichtigste Ergebnis ist, dass mit den jetzigen gesetzlichen Grundlagen der umfassende Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauch in der Öffentlichkeit in Berlin sichergestellt bleibt. Die verbindliche Schaffung rauchfreier Räume sorgt für besseren Gesundheitsschutz im öffentlichen Leben.”
Das Gesetz und weitere Informationen zum Nichtraucherschutz unter: http://www.berlin.de