Bonn/Berlin – Die Stammzellforschung stellt ein sich international besonders rasant entwickelndes Gebiet der Biomedizin dar. Stammzellen sind “Alleskönner”, die sich in die verschiedensten Körperzellen umwandeln können. Während adulte Stammzellen sich nur in gewebespezifische Körperzellen differenzieren können, sind embryonale Stammzellen in der Lage, sich in etwa 200 verschiedene Körperzellen umzuwandeln. Wissenschaftler erhoffen sich von der Arbeit mit diesen Stammzellen neue Erkenntnisse zur Krankheitsentstehung bisher nicht behandelbarer Erkrankungen.
Ausdruck der dynamischen Entwicklung in der Stammzellforschung sind neue Publikationen zur “Reprogrammierung” menschlicher Körperzellen, wie die jetzt von Yamanaka und Thomson vorgelegten. Im Zuge dieser Experimente ist es auf unterschiedliche Weise gelungen, gewebespezifische Zellen so umzuprogrammieren, dass sie Eigenschaften embryonaler Stammzellen annahmen und das Potenzial erhielten, sich in unterschiedliche Körperzellen zu entwickeln. Diese neuen, durch “Reprogrammierung” gewonnenen Stammzellen müssen nun charakterisiert und erprobt werden. Dazu werden von den bereits etablierten humanen embryonalen Stammzelllinien die besten, neuen Zelllinien als ein “Goldstandard” benötigt. Nach dem derzeit in Deutschland geltenden Stammzellgesetz dürfen diese neuen humanen embryonalen Stammzelllinien jedoch nicht nach Deutschland eingeführt werden. Die jetzt erzielten bahnbrechenden Erkenntnisse belegen nochmals die Notwendigkeit, die deutsche Stichtagsregelung zum Import von humanen embryonalen Stammzelllinien zu ändern.