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Notwendige Voraussetzungen für Heroinabgabe nicht gegeben

Widmann-Mauz/Eichhorn/Spahn

Berlin – Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesrates zum Antrag der Länder Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland zum Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung erklären die Vorsitzende und Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Jens Spahn MdB:

Sowohl Vertreter der Ärzteschaft als auch die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in Stellungnahmen gegenüber dem Deutschen Bundestag klar zum Ausdruck gebracht, dass weder die Vorteile einer diamorphingestützten Behandlung gegenüber der Methadonsubstitution sehr ausgeprägt sind, noch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kriterien für den Einschluss von Patienten in eine diamorphingestützte Behandlung ausreichend eindeutig und eng genug beschrieben sind. Damit bestünde die erhebliche Gefahr einer unsachgemäßen und unabsehbaren Ausweitung der Behandlung mit Heroin, da der Gesetzentwurf mit einer Arzneimittelzulassung und damit mit einem generellen Rechtsanspruch auf diese Behandlungsform einhergehen würde.

Vor diesem Hintergrund nimmt die CDU/CSU Bundestagsfraktion das Abstimmungsergebnis des Bundesrates in fachlicher Hinsicht besorgt zur Kenntnis. Bei den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag werden die vorgetragenen Bedenken die Entscheidungen wesentlich beeinflussen. Die vorliegenden Erkenntnisse lassen keine Eingrenzung der finanziellen Auswirkungen zu, solange die Gruppe der Schwerstabhängigen nicht klar abgrenzbar definiert ist. Die weit gefassten Einschlusskriterien könnten lt. Aussage der Sachverständigen dazu führen, dass zwischen 6.000 und 80.000 Opiatabhängige Anspruch auf eine Versorgung mir Diamorphin (syntetisch hergestelltes reines Heroin) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen hätten. Eine Begrenzung auf 1.500 Patienten, wie vom BMG angegeben, wäre unter diesen Bedingungen nicht realistisch. Anders als in der Schweiz kann der Zugang in Deutschland aufgrund des Rechtsanspruches nicht auf eine begrenzte Anzahl reglementiert werden.

Einer Regelversorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht zugestimmt werden, bevor der Nutzen für die Patienten und die eindeutige Überlegenheit von Heroin gegenüber Methadon festgestellt und damit die Risiken sowohl für die Patienten als auch für die Beitragszahler eindeutig bestimmbar sind. Hierzu sind weitere Studien, z. B. im Rahmen von Anschlussmodellvorhaben, notwendig, die u. a. die Einschlusskriterien für die Patienten, die Bedeutung der psychosozialen Begleitung als auch die Ausstiegsorientierung weiter untersuchen müssen.

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion sieht in der Drogentherapie ein wichtiges Instrument der kurativen Behandlung. Drogenabhängige sind Kranke, denen eine gute medizinische Versorgung zusteht. Wir stellen uns nicht gegen die Weiterbehandlung von Patienten, die bereits heute durch das Modellvorhaben mit Diamorphin versorgt werden. Dieses kann durch ein Anschlussmodellvorhaben sichergestellt werden, denn wir tragen Verantwortung für das gesamte Gesundheitssystem. Voreilige Entscheidungen, die das System überfordern, sind nicht verantwortbar.