Berlin – Der Bundesrat hat heute das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ beschlossen. Zur Einführung eines Notlagentarifs für verschuldete Privatversicherte erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:
„Der neue Notlagentarif ist eine gute Lösung für alle Versicherten: Er verringert das Problem der Beitragsschulden für die Betroffenen und entlastet damit letztlich auch die übrigen Versicherten. Der Beitrag im Notlagentarif ist für die Betroffenen deutlich geringer als ihr vorheriger Tarifbeitrag, wobei sie in ihrer Absicherung für den Krankheitsfall keine Nachteile haben, da der gesetzlich geregelte Anspruch auf Notfallleistungen unverändert erhalten bleibt.
Die Betroffenen sammeln durch den neuen Notlagentarif weniger neue Schulden an und haben somit schneller die Chance, ihre bisherigen Schulden abzuzahlen und wieder eine normale bürgerliche Existenz zu führen. Sobald die Schulden beglichen sind, können die Betroffenen in ihren alten Normaltarif zurückkehren. Zugleich sinkt die Summe der Beitragsausfälle und damit am Ende auch die Belastung der übrigen Versicherten.
Das Gesetz sieht weiter vor, die Umstufung in den Notlagentarif rückwirkend durchzuführen, um die individuelle Schuldenlast auch für die Vergangenheit deutlich zu verringern. Dies erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand, weil die rückwirkende Umstellung nicht ‚auf Knopfdruck‘ erledigt werden kann. Jeder Vertrag muss einzeln umgestellt werden. Das kann insgesamt einige Monate Zeit beanspruchen, was für die Betroffenen aber keine Nachteile bringt. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung werden alles daran setzen, die Regelung schnellstmöglich umzusetzen.“