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Notfallsanitätergesetz verabschiedet

Pressemitteilung

Offenbach a. d. Queich – Am 22.03.2013 hat der Bundesrat das Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Es tritt am 01.01.2014 in Kraft und löst nach über 24 Jahren das Rettungsassistentengesetz ab. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) begrüßt das neue Berufsgesetz ausdrücklich. Über sechs Jahre hat der DBRD an diesem Gesetz mitgearbeitet und war am Ende einer der wenigen Organisationen, die das Gesetz ohne weitere Veränderungen gefordert hat. Alle ärztlichen Organisationen und auch viele weitere Verbände haben bis zum Schluss verhindern wollen, dass das Gesetz in der jetzigen Fassung in Kraft tritt. Hauptkritikpunkt war meist, dass der Notfallsanitäter (NotSan) zukünftig eigenverantwortlich die in der Aus- und Fortbildung erlernten Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen ergreifen kann und darf. Aber genau dies bedeutet eine deutliche Verbesserung der Versorgung der Notfallpatienten in Deutschland. Bei kritisch erkrankten Patienten oder schwerstverletzten Patienten wird der Notfallsanitäter zusammen mit dem Notarzt noch professioneller die Versorgung übernehmen können, als dies bereits heute der Fall ist. Perspektivisch kann dadurch die Effizienz der Notfallversorgung deutlich gesteigert werden. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert zukünftig drei anstatt zwei Jahre, und der Auszubildende erhält eine Ausbildungsvergütung.

Über sechs Jahre hat nun die Gestaltung dieses neuen Berufsgesetzes gedauert. Nachdem am 27.02.2013 der Bundestag das Gesetz ohne Gegenstimmen verabschiedet hat, stimmte heute auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Es ist ein historischer Tag für das Rettungsfachpersonal und ein sehr guter Tag für die uns anvertrauten Patienten.

Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen i.d.R. die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.

Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals. Wir treten ein für eine Verbesserung der präklinischen Versorgung aller dem Rettungsdienst anvertrauten Patienten, nach derzeit geltendem wissenschaftlichen Stand und den jeweils aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften, Verbesserung und Vereinheitlichung der Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals, Etablierung und Unterstützung von geeigneten zertifizierten Kurssystemen, Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Rettungsdienstes, Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zu notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Fragestellungen sowie die Verbesserung der Schnittstellenproblematiken mit Kliniken, Feuerwehr, Polizei, Arztpraxen und Notdiensten