Bonn – Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen den Nutzen der Nikotinersatztherapie. So hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Präparate der Nikotinersatztherapie in ihre Liste der wichtigen Medikamente mit einer hohen Effektivität aufgenommen. Darauf macht die Initiative Raucherentwöhnung im Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) anlässlich einiger Medienberichte, die die Wirksamkeit der Nikotinersatztherapie anzweifeln, aufmerksam. Die intensiven Forschungen der vergangenen 30 Jahre belegen zudem, dass insbesondere Menschen, die mehr als zehn Zigaretten am Tag rauchen, von der Therapie profitieren. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kommt zu dem Fazit, dass die Nikotinersatztherapie hilfreich und gut verträglich ist. Außerdem sprach der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Empfehlung für die Erstattung der Nikotinersatztherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen als wichtige Begleitmaßnahme von Behandlungsprogrammen bei COPD sowie Asthma aus.
Die Initiative Raucherentwöhnung setzt sich daher dafür ein, dass die Nikotinersatztherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird. Davon würde nicht nur der einzelne Raucher profitieren, sondern die Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt. Dies belegt ein kürzlich vorgestelltes Gutachten des anerkannten Gesundheitsökonomen Professor Dr. Jürgen Wasem, das im Auftrag der Initiative erstellt wurde. Demnach würden die gesamten Behandlungskosten, die mit der medikamentösen Raucherentwöhnung einhergehen, durch den daraus resultierenden ökonomischen Nutzen für das Gesundheitssystem mehr als aufgewogen werden. Finanzielle Mittel, die die Kassen für die Raucherentwöhnung zunächst ausgeben, würden bereits nach etwa drei Jahren durch eingesparte Folgekosten wieder überkompensiert. Die Krankenkassen könnten also finanzielle Mittel einsparen.
In Deutschland sind verschiedene Formen der Nikotinersatztherapie rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Hierzu gehören etwa Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummis. Die Kosten für diese Präparate müssen die Versicherten bislang selber tragen. Die Initiative Raucherentwöhnung und der BAH treten daher dafür ein, dass die Nikotinersatztherapie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird.