Berlin – Die Bundesgeschäftsstelle der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. (IGN e. V.) ist umgezogen. Ab sofort können Beratungs- und Aufklärungsgespräche mit Nierenlebendspendern im Zentrum von Berlin, direkt am Bahnhof Friedrichstraße vereinbart werden. Auf ihrer Homepage (www.nierenlebendspende.com) informiert die IGN e. V. wie folgt:
Risiko- und Konfliktberatung vor Nierenlebendspende
- Sie planen demnächst eine Niere zu spenden oder als Lebendspende zu empfangen und möchten zusätzlich zu den Informationen auf unserer Webseite ein persönliches Gespräch mit einem Spender und/oder Empfänger?
- Sie möchten spenden und haben die medizinischen und ethischen Prüfungen und Tests durchlaufen, verspüren aber noch zusätzlichen Beratungsbedarf?
- Sie fühlen sich zur Nierenlebendspende gedrängt?
- Wir besprechen mit Ihnen unsere Evaluationsempfehlungen und bereiten so Ihre Entscheidung noch gründlicher vor.
Krisenberatung nach Nierenlebendspende
- Sie sind Nierenlebendspender und leiden nun unter den Folgen des Nierenverlustes?
- Sie benötigen konkrete rechtliche Hilfestellung im Umgang mit Kranken- und Rentenversicherung, sowie Unfallkassen und Kliniken?
- Sie möchten uns über Ihre Erfahrungen rund um eine Nierenlebendspende berichten?
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.
Georgenstraße 35
10117 Berlin
Telefon: 030-394 011 30
beratung@nierenlebendspende.com.
Die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermines ist möglich. (Postanschrift abweichend, siehe unten)
Auf Wunsch erfolgt das Gespräch mit Nierenlebendspendern und Psychologen in Zusammenarbeit mit der Siegmund Freud PrivatUniversität Berlin, dann in den Räumen der Universität.
Für eine medizinische Beratung vermitteln wir unabhängige Ärzte und stellen bei Bedarf Kontakt zu Rechtsanwälten her.
Unsere Beratung ist kostenfrei. Spenden, um die wichtige Aufklärungsarbeit der IGN e. V. zu unterstützen, sind willkommen.
Die vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten und in § 19 Abs. 1 Nr. 1 TPG gesondert strafbewehrten Aufklärungsvorgaben sollen den potentiellen Organspender davor schützen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen; sie dienen dem „Schutz des Spenders vor sich selbst.“ Bundesgerichtshof am 29. Januar 2019 (VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17)
„Eine Lebendspende kann mit hohen Risiken verbunden sein. (…) Eine umfassende Aufklärung ist daher umso wichtiger. Die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“ Hermann Gröhe (Bundesgesundheitsminister 2013 bis 2018)