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Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz / Neuregelung bereits zum Jahresbeginn möglich

Presseinformation

Hannover – Das Kabinett liegt mit seinem Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes voll im Zeitplan. Die Regelung wurde heute nach erfolgter Verbandsbeteiligung den Landtagsfachausschüssen zur Beratung weitergeleitet. Durch das verkürzte Verfahren könnte eine Gesetzesänderung bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist, dass das Landesparlament sie bis Dezember beschließt.

“Es bleibt dabei, dass wir als weitere Ausnahme vom Rauchverbot lediglich die strengen Kriterien vom Bundesverfassungsgericht für getränkegeprägte Einraumgaststätten im Gesetzentwurf ergänzt haben”, sagte Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann. Neben redaktionellen Änderungen sei zudem die Definition der Gastfläche nach der Anhörung der Verbände präzisiert worden.

Es wird auch künftig nur wenige Einraumgaststätten in Niedersachsen geben, die das Rauchen erlauben dürfen. “Für uns behält der Gesundheitsschutz damit oberste Priorität”, betonte Mechthild Ross-Luttmann.

Einraumkneipen müssen in Niedersachsen folgende fünf Kriterien erfüllen, um vom Rauchverbot ausgenommen zu sein:

• Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern. • Kein abgetrennter Nebenraum vorhanden. • Es werden keine zubereiteten Speisen angeboten. • Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. • Deutlich sichtbare Kennzeichnung am Eingang als Rauchergaststätte, zu der Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben