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Niedersachsen zeigt: Die Bundesregierung muss Schutz vor Passivrauchen im Arbeitsschutz verankern

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Anlässlich der überfälligen Kehrtwende in Niedersachsen hin zu Rauchverboten in Gaststätten erklären Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin, BirgittBender, gesundheitspolitische Sprecherin und Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:

Trotz des Umschwenkens von Ministerpräsident Christian Wulff Richtung Schutz vor Passivrauch ist die Bundesregierung weiter in der Pflicht: Laut Wulff müsse der Bund regeln, ob in den abgetrennten Raucherräumen in Gaststätten bedient werden darf.

Die Bundesregierung weigert sich bis heute, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das Arbeitsschutzgesetz an allen Arbeitsstätten konsequent vor schädlichem Tabakqualm zu schützen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie dem von uns eingebrachten Antrag Rechnung trägt und Rauchverbote im Arbeitsschutzgesetz verankert.

Wir freuen uns über den Erkenntniszuwachs von Christian Wulff und fordern alle anderen Bundesländer, die mit dem Gedanken von “Rauchergaststätten” spielen, auf, dem Beispiel von Niedersachsen zu folgen. Das Grundprinzip in allen Bundesländern muss lauten – in jeder Gaststätte gilt eine grundsätzliche Rauchfreiheit.