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Niedergelassene Fachärzte sollten über Einweisung ins Krankenhaus entscheiden!

Steigende Zahl stationärer Fälle

Hamburg – Alle Jahre wieder veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Krankenhausstatistik des Vorjahres und berichtet über eine steigende Zahl stationär versorgter Patienten: 2009 waren es mit insgesamt 45 Millionen Operationen und medizinischen Prozeduren 7,7 Prozent mehr Fälle als noch 2008. Auch die Zahl der stationären Operationen stieg um 5,1 Prozent von 13,7 (2008) auf 14,4 Millionen (2009). Dabei hat sich bis in die höchsten Kreise der Politik und der Krankenkassen herumgesprochen, dass viele Eingriffe problemlos ambulant erbracht werden könnten. Dennoch führen weiter typische ambulante Operationen wie Leistenbruch-OP, Metallentfernung oder Gelenkspiegelung mit nahezu unverändert hohen Fallzahlen die Krankenhausstatistik an.

BNC-Präsident Dr. Dieter Haack bemerkte hierzu: „Werfen die Krankenkassen eigentlich absichtlich den Beitrag ihrer Versicherten zum Fenster hinaus? Muss die Politik erst das Gesundheitssystem wegen Unfinanzierbarkeit für bankrott erklären, bevor das Ambulante Operieren endlich angemessen gefördert wird?“ Stattdessen sieht der aktuelle Gesetzentwurf (GKVFinG) vor, dass stationsersetzende Leistungen in ein Budget gezwängt werden. „Außerdem überlassen es Politik und Kassen uns Berufsverbänden, den volkswirtschaftlichen Nutzen einer Verlagerung von stationären Operationen in den ambulanten Bereich zu berechnen – und bezeichnen die entsprechenden Gutachten dann prompt als unseriös“, kritisierte Haack weiter.

Der BNC erneuerte seine Forderungen: „Ziel muss es sein, mehr Eingriffe in den niedergelassenen Bereich zu verlagern. Hier treten nach Operationen weniger Infektionen auf, die Patienten erholen sich schneller. Nicht nur der Eingriff selbst ist kostengünstiger, sondern er verursacht auch geringere Folgekosten“, betonte Haack. Ob eine Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus notwendig ist, sollte deshalb grundsätzlich von der Zweitmeinung eines niedergelassenen Facharztes abhängen, der diese Leistung im Normalfall ambulant erbringen kann. „Selbst der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Professor Eberhard Wille empfiehlt eine Stärkung dieser Schnittmenge zwischen den niedergelassenen Fachärzten und den Krankenhäusern.“ Die Politik zeigt sich in den Augen Haacks allerdings unbeeindruckt von externem Sachverstand: „Ob dies daran liegt, dass so viele Bundestagsabgeordnete Mitglieder in Aufsichtsgremien diverser Krankenhausketten sind und deshalb gar kein Interesse daran haben, dass der Krankenhaussektor gesundschrumpft?“ Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.