Berlin – Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. weist darauf hin, dass Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die der PKV zuzuordnen sind, noch bis zum 31. Dezember 2007 von einer Kulanzregelung der Branche Gebrauch machen können.
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben sich bereit erklärt, Nichtversicherten, die ihre Aufnahme in den sogenannten modifizierten Standardtarif noch in diesem Jahr beantragen, nach der PKV-üblichen Wartezeit von drei beziehungsweise acht Monaten auch laufende Behandlungen zu erstatten. In der privaten Pflegepflichtversicherung verzichtet die Branche auf Risikozuschläge und sie begrenzt den Beitrag des Versicherten auf den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung.
Ab dem 01. Januar 2008 gelten für die Kranken- wie die Pflegepflichtversicherung die gesetzlichen Bestimmungen: In der Krankenversicherung können dann Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits laufen, nicht mehr erstattet werden. In der Pflegepflichtversicherung müssen dann risikogerechte Beiträge erhoben werden.
Menschen, die objektiv erst nach dem 31. Dezember 2007 dazu in der Lage sein werden, sich im modifizierten Standardtarif zu versichern, fallen nicht unter die Befristung.