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Nichtraucherschutz kommt behinderten Menschen besonders zugute

Menschen mit Behinderungen

Mainz – Die neuen Regelungen für den Nichtraucherschutz bringen auch Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erhebliche Erleichterungen, wie der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul, heute in Mainz unterstrich. Vor allem für Menschen mit Atemwegserkrankungen, Allergien oder mit häufigen Augenentzündungen bedeuteten die neuen Regelungen neben den gesundheitlichen Aspekten des Nichtraucherschutzes auch deutlich mehr Lebensqualität.

“Für viele behinderte und chronisch kranke Menschen waren die bisherigen Belastungen durch das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten oft ein Grund, eine Gaststätte oder Veranstaltung gar nicht erst zu besuchen. Das neue Nichtraucherschutzgesetz ist für sie ein großer Fortschritt”, so Miles-Paul.

Dass der rheinland-pfälzische Weg eines konsequenten Nichtraucherschutzes auch aus allgemeiner gesundheitspolitischer Sicht sinnvoll und notwendig ist, zeigen im Übrigen aktuelle Studien aus Italien. Dort hat das seit drei Jahren geltende Rauchverbot dazu geführt, dass die Zahl der Herzinfarkte im Land drastisch gesunken ist.