Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung einer Broschüre des Deutschen Kinderhilfswerks zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Durch die Einführung von Rauchverboten an Schulen und Kitas etc. hat sich die Situation zwar verbessert. Die Analyse des Kinderhilfswerkes zeigt jedoch, dass zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor der Gesundheitsgefahr des Passivrauchens noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
So erstreckt sich beispielsweise das Rauchverbot an Schulen in vielen Bundesländern nicht auf Veranstaltungen und Feste außerhalb der Schule, auf Ausflüge und Klassenfahrten. In drei Bundesländern besteht sogar die Möglichkeit, Raucherzonen innerhalb oder außerhalb des Schulgebäudes zuzulassen. Auch auf Kinderspielplätzen, bei Kitaveranstaltungen bzw. ?ausflügen und in Kindertagespflegestellen darf in vielen Bundesländern weiterhin geraucht werden.
Diese Ausnahmeregelungen widersprechen nicht nur dem Gesundheitsschutz, sondern auch der Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Notwendig sind möglichst bundeseinheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz, die insbesondere den umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben.
Rauchverbote haben eine Schlüsselfunktion, um den Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern und den Zigarettenkonsum Jugendlicher zu reduzieren. So hat sich beispielsweise in Hamburg der Anteil der Raucher unter den 14- und 15-jährigen nach der Einführung des Rauchverbots an Schulen fast halbiert.
Der notwendige Schutz vor Passivrauch für Kinder und Jugendliche muss überall in Deutschland ausreichend gewährleistet sein. Denn alle Kinder haben, egal wo sie leben, ein Recht auf einen umfassenden Schutz vor dem gefährlichen Tabakrauch.