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Nichtraucherschutz auch in Gaststätten einheitlich umsetzen

Maria Eichhorn:

Berlin – Anlässlich des Welt-Nichtrauchertags am 31. Mai erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Der diesjährige Welt-Nichtrauchertag steht unter dem Motto: “Rauchfrei genießen”. In der Tat ist es in den letzten Monaten in Deutschland gelungen, den Nichtraucherschutz einen entscheidenden Schritt voranzubringen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag einen Gesetzentwurf, der ab September dieses Jahres das Rauchen in Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und auf Bahnhöfen verbietet. Das Gesetz gilt auch für das Parlament, den Bundesrat und das Bundespräsidialamt.

Jetzt kommt es darauf an, dass auch in allen Bundesländern ein konsequenter Schutz der Nichtraucher in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie erreicht wird. Alle Bürger unseres Landes haben, egal wo sie leben, ein Recht auf einen umfassenden Schutz vor dem gefährlichen Tabakrauch. Die Zustimmung der Bevölkerung zu einer rauchfreien Gastronomie ist gewaltig, wie eine 2006 veröffentlichte Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums bestätigt: Die überwiegende Mehrheit, 84 Prozent der Deutschen, fühlt sich durch den Rauch in Gaststätten belästigt. Diese 84 Prozent gaben an, häufiger essen gehen zu wollen, wenn das Rauchen in Gaststätten verboten werden würde.

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Zustimmung nach Inkrafttreten des Gesetzes noch weiter ansteigt. So erachten mittlerweile über 90 Prozent der Italiener das Nichtraucherschutzgesetz als eine positive Maßnahme zum Gesundheitsschutz. Das Beispiel Italien zeigt auch, dass Rauchverbote nicht nur die Nichtraucher schützen, sondern auch zu einem Rückgang des Zigarettenkonsums führen. So hatten ein Jahr nach Einführung des italienischen Nichtraucherschutzgesetzes bereits 500.000 Italiener mit dem Rauchen aufgehört.

Dies ist eine Entwicklung, die auch in Deutschland möglich ist. Dazu ist es jedoch notwendig, dass alle Bundesländer, ohne Abstriche, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März 1 zu 1 umsetzen und so für bundesweit einheitliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauch sorgen.