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Nicht nur zur Weihnachtszeit – Augen auf beim Spielzeugkauf

Pressemitteilung

Berlin – Zur EU-Spielzeugrichtlinie erklärt die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Die nötigen Konsequenzen aus den Spielzeugskandalen werden mit der EU-Spielzeugrichtlinie nicht gezogen. Geringfügige Verbesserungen, wie das Verbot von 55 allergieauslösenden Duftstoffen täuschen darüber hinweg, dass dies hinter dem ursprünglich vom Europaparlament geforderten kompletten Verbot aller allergenen Duftstoffe zurückbleibt. Durch einen Grenzwert von immerhin 0,01 Prozent für technisch unvermeidbare Gehalte der allergenen Substanzen wird das Verbot de facto ausgehebelt. Damit sind Kinder nicht ausreichend vor Allergien geschützt.

Die Migrationswerte für Schwermetalle sind teilweise sogar höher als nach derzeit geltendem Recht. Bei Blei zum Beispiel wurde der zulässige Wert (in abgeschabten Spielzeugmaterialien) von derzeit 90 Milligramm pro Kilogramm auf 160 Milligramm erhöht, bei Quecksilber von 60 Milligramm auf 94 Milligramm.

Dass auch in Zukunft keine Überprüfung der Spielzeugsicherheit durch unabhängige Dritte vorgeschrieben ist, kann bedeuten, dass die EU zum Abladeplatz für unsicheres Spielzeug wird, denn zum Beispiel in den USA sind seit kurzem solche Prüfungen vorgeschrieben.

Um für ihre Kinder auf Nummer sicher zu gehen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf auf das GS-Zeichen achten. Mit diesem Zeichen können Hersteller ihre Produkte labeln, wenn diese einer freiwilligen unabhängigen Sicherheitsprüfung unterzogen wurden. Auch die Spielzeughersteller stehen in der Verantwortung, wenn es um die Sicherheit der Kinder geht: Sie sind aufgefordert, nur Produkte mit GS-Prüfzeichen anzubieten.