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Nicht einmal jedes zweite Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei / Krankenkassen kassieren in Apotheken immer mehr Geld von ihren Versicherten

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Nicht einmal jedes zweite Rabattarzneimittel ist derzeit für Patienten zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Bei nur noch 49,5 Prozent der Medikamente, die an die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden müssen, dürfen die Apotheker die gesetzliche Zuzahlung komplett oder hälftig erlassen (Stand: 1. Februar). Vor einem Monat waren es 53,1 Prozent, vor einem Jahr sogar noch 59,2 Prozent. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.

Derzeit sind 26.000 von 53.000 Rabattarzneimitteln zuzahlungsfrei oder -ermäßigt (Stand: 1. Februar). Dasselbe Arzneimittel kann je nach Kasse des Versicherten unter einen Rabattvertrag fallen oder nicht. Falls es rabattiert ist, kann es komplett zuzahlungspflichtig, zur Hälfte zuzahlungsbefreit oder komplett zuzahlungsfrei sein – auch je nach Krankenkasse.

Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei Arzneimitteln auf Rezept müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzusammeln und an die einzelnen Kassen weiterzuleiten.

Die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten für sämtliche Arzneimittel beliefen sich im Jahr 2010 auf 1,8 Mrd. Euro zugunsten der GKV – Tendenz seit Jahren steigend. 2010 dürften die Kassen zusätzlich rund eine Milliarde Euro bei Arzneimitteln eingespart haben – durch die Rabattverträge mit Pharmaherstellern, die in den Apotheken mit hohem Aufwand umgesetzt werden. Allein in den ersten drei Quartalen 2010 sparten die Kassen auf diese Weise 679 Mio. Euro ein (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de