Berlin – Am 29. Oktober 2012 ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Bereits am Tag nach der Verkündung sind zahlreiche Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Kraft getreten. So zum Beispiel die Förderung neuer Wohnformen und die Verpflichtung der Pflegekassen zu mehr Service und Beratung.
Ab dem 1. Januar 2013 erhalten insbesondere demenziell erkrankte Menschen höhere Leistungen, und es gibt die Möglichkeit einer flexibleren Inanspruchnahme von Leistungen. Erstmals wird der Aufbau einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge gefördert. Die Änderungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im Einzelnen:
siehe Anlage