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Neuregelung der Finanzierung von Hochschulambulanzen dringend notwendig

Pressemitteilung

Berlin – „Die Hochschulambulanzen leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung und müssen dafür eine kostendeckende Vergütung bekommen“, fasst Ralf Heyder, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika, die Forderungen der Deutschen Hochschulmedizin zusammen. Die aktuelle Vergütung sei unangemessen und müsse reformiert werden. Das hat auch die Bundesregierung anerkannt und im Koalitionsvertrag angekündigt, die Finanzierung der Hochschulambulanzen neu zu regeln. Wie diese neue Vergütung aussehen soll und welche Rolle die Ambulanzen für das Gesundheitssystem spielen, darüber diskutierten die Referenten auf dem diesjährigen Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin in Berlin.

Ein Grund für die unzureichende Finanzierung sind die teilweise viel zu gering bemessenen Quartalspauschalen. Zusätzlich sind für die ursprünglich für Forschung und Lehre zugelassenen Hochschulambulanzen Fallobergrenzen festgelegt, die ihrer Nachfrage durch die Patienten nicht mehr gerecht werden. Denn inzwischen leisten die Hochschulambulanzen einen beträchtlichen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten Krankenversorgung. Die Fallzahlobergrenzen werden in nahezu allen Hochschulambulanzen erheblich überschritten. Die Patienten werden nach dieser Überschreitung ohne Vergütung versorgt. Ein Beispiel: Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz behandelte im letzten Jahr über 100.000 Fälle, bezahlt wurden davon nur 83.000. „Die Hochschulambulanzen brauchen endlich ein kosten- und leistungsgerechtes Vergütungsniveau“, zieht Heyder sein Fazit.

Die Hochschulambulanzen der deutschen Universitätsklinika bieten dem Patienten eine hochspezialisierte Diagnose- und Therapie. Sie behandeln fächerübergreifend und bringen medizinische Innovationen in das gesamte Gesundheitswesen ein. Diese aufwändige und spezialisierte Medizin geht in weiten Teilen über die vertragsärztliche ambulante Standardversorgung hinaus. Eine Vergütung der Hochschulambulanzen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder den Paragrafen 116b, der die ambulante spezialfachärztliche Versorgung regelt, kann deshalb für die Uniklinika keine Lösung sein.

Derzeit gibt es einen Flickenteppich von 16 verschiedenen Regelungen für den ambulanten Bereich. Das ist in der Praxis nicht zu handhaben. Die Hochschulmedizin fordert deshalb einen einheitlichen Rechtsrahmen, der so ausgestaltet ist, dass er das gesamte ambulante Geschehen an den Uniklinika abbildet. „Hier liegt auch für die Kassen eine echte Gestaltungschance für die Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulant und stationär“, so Heyder. Ziel der Hochschulmedizin ist es, sämtliche ambulante Angebote der Unikliniken zukünftig in den Hochschulambulanzen zusammenzufassen. Neben den Leistungen für Forschung und Lehre muss dort auch die geleistete Krankenversorgung ausreichend vergütet werden.

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der MFT Medizinischer Fakultätentag vertreten die Interessen der 33 Universitätsklinika sowie der 37 Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Ihr Dachverband ist die Deutsche Hochschulmedizin e.V. Gemeinsam stehen die Verbände für Spitzenmedizin, erstklassige Forschung sowie die international beachtete Medizinerausbildung und Weiterbildung.