Berlin – Neu definierte Austauschkriterien müssen ab 1. Januar 2011 in Apotheken beachtet werden, so dass viele Patienten andere Arzneimittel als bisher erhalten werden. Auf diese gesetzliche Neuregelung macht die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufmerksam. So kann es sein, dass Patienten nun Rabattarzneimittel ihrer Krankenkasse bekommen, wo bisher kein Austausch nötig war.
Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurden die sog. aut-idem-Kriterien modifiziert. Grundsätzlich muss die Apotheke ein verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstiges (Rabatt-) Arzneimittel austauschen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So müssen Wirkstoff und Wirkstärke identisch sowie die Darreichungsform gleich oder austauschbar sein. Neu geregelt wurden jetzt Indikationsbereich und Packungsgröße.
Bisher musste das Arzneimittel immer dann ausgetauscht werden, wenn es für den gleichen Indikationsbereich zugelassen war. Künftig muss es nur noch für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein. Für die Patienten kann dies bedeuten, dass sie vereinfacht gesagt nicht in jedem Einzelfall die von ihrem Arzt diagnostizierte Erkrankung auch auf dem Beipackzettel wiederfinden.
Bislang musste die Packungsgröße identisch sein, um einen Austausch zuzulassen. Künftig reicht es aus, wenn das Packungsgrößenkennzeichen (N1, N2, N3) gleich ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tabletten oder Kapseln. N3-Packungen sind z.B. gegen andere N3-Packungen austauschbar. Es kann sein, dass ein Patient statt einer N3-Packung mit 100 Stück künftig eine N3-Packung mit 95 Stück erhält.
Wenn ein Patient ein neues Arzneimittel bekommt, wird er Fragen in der Apotheke stellen, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Die Apotheker werden ihr Bestes tun, um ihre Patienten über die Neuregelungen aufzuklären, auch wenn dies viel Aufwand bedeutet. Wenn die Krankenkassen aber immer mehr Geld mit ihren Rabattarzneimitteln sparen, sollten auch sie dem Informationsbedarf ihrer Versicherten nachkommen und zudem die erzielten Einsparungen vollständig offenlegen.
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