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Neues Präventionsgesetz: Ansatz weiterhin verfehlt

PARR:

Berlin – Zu dem Referentenentwurf des Präventionsgesetzes, der gestern vorgelegt wurde, erklärt der präventionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Wenn der Gesetzgeber etwas für die Prävention tun will, muss er klar und deutlich sagen welche Ziele er damit verfolgt, welche Prioritäten er setzt und wer für die einzelnen Aufgaben verantwortlich ist. Um diese klaren Aussagen drückt sich auch der neue Entwurf eines Präventionsgesetzes. Die Bundesregierung hat aus ihrem ersten Anlauf und der Debatte nichts gelernt. Statt der Stiftung sollen nun Präventionsräte auf Bundes- und auf Landesebene Ziele formulieren, Maßnahmen der gesundheitlichen Aufklärung durchführen und Modellprojekte ins Leben rufen. Bezahlen sollen das Ganze nach wie vor die Sozialversicherungen. Auffällig ist zudem, dass auf heute bereits gut funktionierende Strukturen überhaupt nicht zurückgegriffen wird. So hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in den letzten Jahren gute Arbeit im Aufklärungsbereich geleistet. Nach dem Gesetzentwurf hat sie jedoch überhaupt keine Funktion.

Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für klare Zuständigkeiten und Finanzverantwortlichkeiten für die einzelnen Präventionsbereiche ein. Bereits vorhandene Einrichtungen auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Sozialversicherungen und der Heilberufe sowie erfolgreich laufende Projekte müssen genutzt und weiter entwickelt werden.

Prävention ist zunächst eine individuelle Aufgabe. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe liegt darin, die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung zu verdeutlichen und Menschen, die aus sich heraus nicht zu einem gesundheitsbewussten Leben in der Lage sind, zielgerichtet dabei zu unterstützen, gesundheitsbewusster zu leben. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe darf nicht, wie der Gesetzentwurf das vorsieht, allein auf die Kranken- bzw. Sozialversicherung verlagert werden.