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Neues Parlament für mehr MitbestimmungLebenshilfe Räte NRW beschließen landesweite starke Selbstvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung
Gemeinsam stark für NRW: Die Lebenshilfe Räte NRW wollen ein Parlament gründen. Foto: Lebenshilfe NRW

Neues Parlament für mehr Mitbestimmung
Lebenshilfe Räte NRW beschließen landesweite starke Selbstvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung

Presseinformation

Much/Hürth – Mehr Mitbestimmung, mehr Teilhabe, mehr Gemeinsames: Die Lebenshilfe NRW hat anlässlich der Tagung der Lebenshilfe Räte NRW Mitte Oktober beschlossen, gemeinsam mit den Orts- und Kreisverbänden ein Parlament der Lebenshilfe Räte NRW zu gründen. „Je besser Selbstvertretung inhaltlich aufgestellt sind, desto mehr kann an Mitbestimmung eingefordert werden“, sagt Falk Terlinden, Bereichsleitung Bildung der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH.

CDU-Bundestagsabgeordneter Uwe Schummer sowie die Führungsriege der Lebenshilfe NRW, Landesvorsitzender Prof. Dr. Gerd Ascheid und Geschäftsführerin Bärbel Brüning, nahmen ebenfalls an der Tagung teil und begrüßten die Idee nach einer landesweiten starken Selbstvertretung für Menschen mit geistiger Behinderung. Der ersten überhaupt dieser Art in Reihen der Lebenshilfe. „Wir fangen klein an und wenn andere Landesverbände unser Parlament toll finden, können wir das Projekt ausdehnen“, so Vanessa Koselowski, Vorsitzende des Lebenshilfe Rates NRW.

Die Idee ist, dass in den Orts- und Kreisvereinigungen in NRW ein bis zwei Vertreter gewählt werden, die dann ins landesweite Parlament einziehen. Dort soll es Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen wie Barrierefreiheit, Wohnen, Arbeit geben. Falk Terlinden: „Im kommenden Jahr werden mehrere Treffen stattfinden, um Wichtiges für das neue Parlament zu erarbeiten, beispielsweise eine erste Satzung und andere Themen, die im November 2020 bei der Jahrestagung der Lebenshilfe Räte NRW verabschiedet werden sollen.“

Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, Menschen mit Behinderung selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern*innen der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungpflegern.