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Neues Landespflegegesetz stärkt ambulante Pflege – Bestandsschutz beim Landespflegewohngeld

Pressemitteilung

Schwerin – Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den Entwurf zur Novellierung des Landespflegegesetzes beschlossen. Das bisherige Pflegegesetz wäre Ende 2013 ausgelaufen. Jetzt ist eine dauerhafte Regelung getroffen. In dem Gesetz wird unter anderem der Bestandsschutz für das Landespflegewohngeld geschaffen.

Nach dem derzeit geltenden Gesetz hätten Betroffene das Wohngeld nur bis Ende 2012 empfangen. Alle jetzigen Bezieher des Landespflegewohngeldes erhalten die Leistung weiterhin. Neuanträge können noch bis Ende des Jahres gestellt werden.

Gleichzeitig legt das Gesetz fest, dass künftig nur noch Pflegeeinrichtungen von öffentlicher Förderung profitieren können, wenn sie die Entlohnung ihrer Fachkräfte am Tariflohn orientieren. „Das ist ein entscheidender Schritt hin zu besseren Löhnen in der Pflege“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss am Dienstag. „Von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung der Pflege ist, dass wir auch in Zukunft gut qualifizierte und motivierte Pflegefachkräfte haben. Guter Lohn ist dafür eine wichtige Voraussetzung.“

Künftig wird ein stärkeres Gewicht auf die ambulante Pflege gelegt. „Viele ältere Menschen wollen verständlicherweise so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben. Ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen kommen diesen Menschen zugute“, so Voss weiter.

Rund 1,5 Mio. Euro werden 2013 den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt, um ambulante und teilstationäre Einrichtungen zu fördern. „Damit setzt die Landesregierung den Koalitionsvertrag um, der eine Stärkung ambulanter Angebote vorsieht“, sagte Voss.