Berlin – Aktuell haben nur ca. 15 % der Kliniken mit mehr als 250 Betten Palliativstationen.
Von den übrigen Krankenhäusern verfügen nur wenige über einen multiprofessionellen Palliativdienst. Mit ein Grund für diese mangelnde Vorhaltung von Palliativstationen ist deren schlechte Wirtschaftlichkeit.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt daher den Entwurf für das neue Palliativ- und Hospizgesetz und insbesondere die darin enthaltene Möglichkeit für Kliniken, einseitig gegenüber Kostenträgern erklären zu können, ob sie für stationäre Palliativeinrichtungen krankenhausindividuelle Entgelte vereinbaren möchten.
Die Notwendigkeit einer Palliativstation in den Kliniken ist unumstritten, und es wird erwartet, dass die neue Gesetzeslage dazu führt, dass zukünftig deutlich mehr Palliativstation in Kliniken zur Verfügung stehen.
Informieren Sie sich am 2. Oktober 2015 in Berlin auf der WOKwissen-Fachkonferenz
Palliativstationen im Krankenhaus – ein komplexes Betreuungsangebot wirtschaftlich gestalten
über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Aufbau und das wirtschaftliche Betreiben einer Palliativstation und über die Kooperationsmöglichkeiten zwischen ambulantem und stationärem Sektor.
Erfahrene und praxisnahe Referenten stehen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.
Infos zur Veranstaltung sowie die Onlineanmeldung finden Sie unter:
www.wokwissen.de