Berlin – Das Apothekenstärkungsgesetz, das nun als Referentenentwurf vorliegt, stärkt sowohl die Position der Versicherten als auch die der Apotheken vor Ort. Denn Versicherte sollen bald – zunächst im Rahmen von Modellvorhaben – Grippeschutzimpfungen auch in der Apotheke erhalten können. Außerdem dürfen schwerwiegend chronisch kranke Versicherte mit Erleichterungen bei der Folgeverordnung von Arzneimitteln rechnen. „Es freut mich, dass die Politik zwei Ideen zur Verbesserung der Versorgung aufgreifen will, die wir schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt formuliert haben“, sagt Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH).
Geht es nach dem Apothekenstärkungsgesetz, können sich Versicherte bald über regionale Modellvorhaben neben dem Arzt auch beim Apotheker gegen Grippe impfen lassen. Ziel des Gesetzgebers ist ein niedrigschwelliger Zugang zu Grippeschutzimpfungen und damit eine höhere Impfquote und ein besserer Schutz der Bevölkerung gegen das Grippevirus. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Apothekerschaft. Die Modellvorhaben sollen auf längstens fünf Jahre befristet bleiben.
Eine andere wesentliche Erleichterung betrifft Versicherte mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen. Vertragsärzte sollen Verschreibungen für eine bis zu drei Mal zu wiederholende Abgabe ausstellen dürfen, die bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Apotheken einlösbar sind. Das betrifft vor allem chronisch kranke, aber insgesamt stabile Personen, deren Medikation gleichbleibt und einen für Wiederholungsverschreibungen geeigneten Wirkstoff enthält.
Weitere Regelungen im Apothekenstärkungsgesetz zielen auf einen einheitlichen Abgabepreis vertragsärztlich verordneter Arzneimittel zu Lasten der GKV ab.
„Der Versicherte rückt nun in der Gesundheitspolitik langsam dorthin, wo wir ihn schon seit längerem sehen, nämlich in den Mittelpunkt. Gleichzeitig erhält die Apotheke vor Ort mehr Kompetenzen und wird dadurch in ihrer Bedeutung für die Arzneimittelversorgung aufgewertet“, sagt Wieczorek. Positiv sehe er auch die Bestrebungen, einen einheitlichen Apothekenabgabepreis zu gewährleisten. „Alles in allem hat der Gesetzgeber hier gute Impulse gegeben. Ich bin sehr gespannt, was davon letzten Endes alle Hürden nimmt und tatsächlich in der Versorgung ankommt“, so Wieczorek.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.