Berlin – Die Zahl ist beeindruckend: Deutsche Apotheken gaben im Januar im generikafähigen Markt, dem Segment, in dem Ärzte entweder ein patentfreies Erstanbieterprodukt oder ein Generikum verordnen können, in 87 von 100 Fällen ein Generikum an gesetzlich Krankenversicherte ab. Das ist ein neuer Höchstwert. Die Generikaquote in diesem Teilmarkt stieg gegenüber dem Januar 2008 um zwei Prozentpunkte. Im GKV-Gesamtmarkt erreichte die Generikaquote im ersten Monat dieses Jahres mit 63 Prozent ebenfalls eine neue Rekordmarke, Sie lag damit um drei Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahresmonats. Der therapeutische Siegeszug der qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Generika hält also an.
Das Vertrauen der Ärzte in Generika hat seine guten Gründe. Denn Generika sind ihren patentfreien Referenzprodukten nicht nur in Qualität und Wirksamkeit absolut ebenbürtig. Sie sind vielmehr auch besonders bewährte und sichere Arzneimittel. Denn bis zum Patentablauf konnten die Ärzte etwa zehn bis zwölf Jahre lang im Versorgungsalltag klinische Erfahrungen mit dem jeweiligen Wirkstoff sammeln. Spektakuläre Rückrufaktionen aufgrund schwerwiegender Neben- oder Wechselwirkungen sind daher bei Generika nicht zu befürchten.
Vor allem aber: Generika sind moderne Arzneimittel. Rund zwei Drittel aller chronischen Volkskrankheiten und Krebserkrankungen können heute mit ihnen leitliniengerecht behandelt werden. Wegen ihrer günstigen Preise, die bis zu 80 Prozent unter denen der patentfreien Erstanbieterprodukte liegen, entlasten Generika zudem kontinuierlich die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen. Allein im Januar 2009 beliefen sich die Einsparungen auf fast 1 Milliarde Euro. 2008 bescherten Generika der GKV eine Entlastung von stolzen 11 Milliarden Euro. Dies entspricht ungefähr 1,1 Beitragssatzpunkten. Gäbe es keine Generika, betrüge der allgemeine Beitragssatz 16,6 Prozent statt 15,5 Prozent.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Generika sind sowohl medizinisch als auch gesundheitspolitisch für die Arzneimittelversorgung unverzichtbar. Sie gewährleisten sowohl eine kostengünstige Basisversorgung mit Arzneimitteln als auch die Teilhabe aller GKV-Versicherten am medizinisch-pharmazeutischen Fortschritt.