Berlin – Zu den Vorschlägen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, die der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgestellt hat erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann und die zuständige Berichterstatterin für Pflegepolitik Hilde Mattheis:
Der vorliegende Entwurf für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vollzieht den Perspektivwechsel, den wir für eine noch bessere Pflege brauchen: Statt wie bisher ausschliesslich die Defizite und Einschränkungen bedürftiger Menschen als Ausgangspunkt für Pflege zu nehmen, orientiert sich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff an der sozialen Teilhabe der Menschen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem neuen Begutachtungsverfahren werden die individuellen Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigt. Besonders demenziell erkrankte Menschen, deren Zahl in den kommenden Jahren zunehmen wird, werden im neuen Begutachtungssystem besser berücksichtigt. Die Pflege wird sich so verändern, dass sie nicht mehr ausschliesslich verrichtungsbezogen und somatisch definiert ist, sondern auch soziale Aspekte wie Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung mit einschliesst.
Dafür wurde das neue Begutachtungsverfahren so angelegt, dass nicht nur die Pflegebedürftigkeit und der Hilfebedarf ermittelt wird, sondern auch kognitive/psychische Einbußen und Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt werden. Für die Einteilung in eine Pflegstufe wird statt wie bisher die Pflegezeit nun der Grad der Selbstständigkeit ausschlaggebend sein.