Berlin – Die Bundesregierung hat 2011 einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet, um politische Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu ergreifen. Derzeit überarbeitet sie den Aktionsplan. Aus diesem Anlass fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, neue Maßnahmen stärker an der Verwirklichung der einzelnen Rechte der Konvention zu orientieren.
“Der Nationale Aktionsplan in seiner jetzigen Form ist kein wirksames Instrument zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen”, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung des “aktuell” zu menschenrechtlichen Anforderungen an den neuen Aktionsplan. Mit der Fortentwicklung biete sich die große Chance, den Aktionsplan stärker als bisher an die UN-Behindertenrechtskonvention rückzubinden, so Aichele. Der Aktionsplan solle die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention stärker aufgreifen, die damit verbundenen staatlichen Verpflichtungen in den Blick nehmen und zielgerichtet Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung planen.
“Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans sollten an tatsächlichen menschenrechtlichen Handlungsbedarfen ausgerichtet werden”, erläutert Britta Leisering, Autorin der Publikation. Der Maßnahmenplanung müsse eine menschenrechtliche Problemanalyse vorausgehen. Nur so könnten beispielsweise besonders benachteiligte Personengruppen in verletzlichen Lebenslagen identifiziert und bei der Umsetzung Priorität erhalten. “Neben älteren Menschen und Frauen sollten auch für andere Gruppen wie etwa mehrfachbehinderte Menschen, obdachlose Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen und Migrationsgeschichte eigene Handlungsfelder beschrieben werden”, unterstreicht Leisering.
Die Monitoring-Stelle fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen. Im April 2015 wird der Ausschuss nach der Prüfung des deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Empfehlungen an die Bundesregierung aussprechen, wie diese den Rechten von Menschen mit Behinderungen besser Geltung verschaffen soll.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Publikation:
Britta Leisering (2015): UN-Behindertenrechtskonvention: Den nationalen Aktionsplan zu einem wirksamen menschenrechtlichen Instrument machen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (aktuell 1/2015)
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