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Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit solidarischer Finanzierung verbinden

Pressemitteilung

Berlin – Zu den Ankündigungen der Regierungskoalition bezüglich des Pflegebegriffs und der Pflegezusatzversicherung erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Es ist nur zu begrüßen, wenn sich die Bundesregierung endlich mit der Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs befassen will. Dazu kann sie auf unsere Vorarbeit in der vergangenen Legislaturperiode zurückgreifen. Die Vorschläge eines von der Großen Koalition beauftragten Expertengremiums liegen seit fast zwei Jahren auf dem Tisch.

Die Einführung des neuen Pflegbedürftigkeitsbegriffs, der den sozialen und psychischen Betreuungsbedarf der Pflegebedürftigen mit einschließt und sich an einem ganzheitlichen Menschenbild orientiert, würde einen Fortschritt bedeuten und ist längst überfällig. Gerade angesichts der wachsenden Zahl von Demenzkranken ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Umsetzung dringend notwendig und mit einer solidarischen Finanzierung zu verknüpfen.

Denn ausdrücklich zu begrüßen ist es, dass sich die bayrische Sozialministerin Haderthauer (CSU) von der kapitalgedeckten Zusatzversicherung, die Schwarz-Gelb plant, distanziert hat. Denn Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und da freut sich die SPD über jede Unterstützung.

Die Erhaltung der Würde von pflegbedürftigen Menschen darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Durch die Einführung einer Zusatzversicherung würden die Arbeitgeber aus der Verantwortung entlassen. Dies ist mit der SPD nicht zu machen.

Mit der Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung ist der Ausbau der Pflegeversicherung auf solidarischem Wege finanzierbar.