Berlin – Ab 01. Juli 2016 müssen Kassenpatienten in den Apotheken bei zahlreichen Arzneimitteln zuzahlen, die bislang von der Eigenbeteiligung befreit waren. Grund sind die angepassten Preisgrenzen, bis zu denen die Kassen die Kosten übernehmen. 5500 unterschiedliche Produkte sind betroffen, die häufig verschrieben werden. Das berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.
Dazu gehören die Magenmittel Omeprazol und Pantoprazol. Auch Risperidon, ein Mittel gegen Schizophrenie, ist betroffen, genauso wie Ondansetron, das bei Übelkeit und schwerem Erbrechen eingesetzt wird. Blutdruckpatienten müssen beispielsweise für Valsartan/HCT oder Telmisartan/HCT in die eigene Tasche greifen.
Insgesamt sind mehr als 61 Wirkstoffe und Kombinationen aus 13 Gruppen betroffen. Die gute Nachricht: Die meisten Präparate sind so preiswert, dass nur 5 Euro Zuzahlung fällig werden. Nach den gesetzlichen Vorschriften kann die Eigenbeteiligung bis zu 10 Euro betragen.
Laut Sozialgesetzbuch (SGB V) fällt keine Zuzahlung bei Arzneimitteln an, deren Preis rund 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Das sind in den vergangenen Jahren immer weniger geworden: Waren bei der Einführung der Regelung rund 14.000 Präparate befreit, waren es 2011 nur noch 7100. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl erneut halbiert. Zum 31. Dezember 2015 waren knapp 3900 Präparate von der Zuzahlung befreit, das waren 400 mehr als im Vorjahr. Eine wirkliche Trendwende sieht man beim Branchenverband Pro Generika aber nicht.
Festgesetzt werden die sogenannten Festbetragsgruppen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Erstattungspreise legt der GKV-Spitzenverband nach gesetzlichen Regeln fest. Mehrmals im Jahr kommt es zu solchen Preisrunden, die die Krankenkassen entlasten sollen. Die Preise sinken dadurch über die Jahre hinweg um bis zu 90 Prozent pro Wirkstoff. Kritiker werfen den Kassen vor, über die Zuzahlungen auf Kosten ihrer Versicherten zu sparen.