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Neue WIP-Studie zeigt: Einheitlich organisierte Gesundheitssysteme schützen nicht vor Rationierung und Versorgungsunterschieden

Pressemitteilung

Köln – Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass in allen einheitlich organisierten Gesundheitssystemen rationiert wird. Steuerfinanzierte Gesundheitsdienste schränken ihre Leistungen vor allem über Wartezeiten und Begrenzung der Wahlfreiheit des Patienten ein. In beitragsfinanzierten Krankenversicherungssystemen werden dagegen häufiger Zuzahlungen verlangt. Leistungsausschlüsse kommen in allen Systemen vor. Insgesamt ist Rationierung in steuerfinanzierten Systemen stärker ausgeprägt als in beitragsfinanzierten. Zudem verschärft die aktuelle Finanz- und Schuldenkrise dieses Problem in vielen Ländern noch weiter.

Als Reaktion auf die Rationierungsmaßnahmen erwirbt ein Teil der Patienten die gewünschten Leistungen privat im In- oder Ausland oder sichert diese über private Krankenzusatzversicherungen ab. Daneben gibt es Personen, die aufgrund fehlender finanzieller Mittel oder eingeschränkter Mobilität auf das begrenzte Versorgungsniveau der Grundversorgung verwiesen bleiben. So werden in Ländern mit Einheitssystemen Patienten trotz gleicher Indikation durchaus unterschiedlich behandelt.

Die daraus resultierenden Versorgungsunterschiede lassen sich in allen Ländern nachweisen und fallen in einheitlich organisierten Gesundheitssystemen größer aus als im deutschen dualen System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung. Sowohl mit Blick auf den Zugang zum Gesundheitswesen als auch hinsichtlich der einheitlichen Versorgung der Bevölkerung schneidet Deutschland im internationalen Vergleich gut ab.


Die Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) „Rationierung und Versorgungsunterschiede in Gesundheitssystemen – Ein internationaler Überblick“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen oder in gedruckter Form unentgeltlich beim WIP bestellt werden.