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Neue Verordnung über Verbesserung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen

Pressemitteilung

Saarbrücken – Schutz vor Infektionen im Rahmen medizinischer Behandlungen soll weiter verbessert werden Morgen tritt ist im Saarland die Verordnung über Verbesserung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen in Kraft. Dazu erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Im Krankenhaus erworbene, sogenannte nosokomiale Infektionen stellen für Patienten und behandelndes Personal ein großes Risiko dar, insbesondere dann, wenn es sich um Erkrankungen durch resistente Erreger handelt. Schätzungen gehen davon aus, dass bundesweit 400000 -600.000 Menschen im Rahmen medizinischer Behandlungen an Infektionen erkranken. Dabei kann ein großer Teil der Infektionen durch gezielte Überwachung und Hygienemaßnahmen verhindert werden. Das Saarland hat deshalb bereits 2007 – als eines der wenigen Bundesländer – die Krankenhaushygieneverordnung erlassen, mit der die Krankenhäuser zur Einhaltung bestimmter Hygienestandards verpflichtet wurden. Mit dem MRSA-Netzwerk Saarland haben wir bereits viele Akteure im Gesundheitsbereich gewonnen, die die Verbesserung im Bereich der Hygiene unterstützen.“

Die in Deutschland bekannt gewordenen Skandale der letzten Jahre haben dazu geführt, dass der Bund 2011 mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes alle Länder verpflichtet hat, Verordnungen zur Verbesserung der Hygiene zu erlassen. Sie sollen auch für weitere medizinische Einrichtungen gelten, wobei der Umfang von den Vorgaben vom Tätigkeitsprofil und dem Risiko, sich zu infizieren, abhängt. Die Einrichtungen sollen verpflichtet werden, bestimmte Regeln der Hygiene anzuwenden, einzuhalten und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Gleichzeitig soll eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika erfolgen und die Information über eine vorliegende Infektion mit resistenten Erregern auch bei Verlegung oder Entlassung dem weiterbehandelnden Arzt mitgeteilt werden.

Dies hat das Saarland nun umgesetzt. Die neue Verordnung schreibt u.a. Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen mit Krankenhausähnlicher medizinische Versorgung, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen und Tageskliniken in unterschiedlichem Umfang Maßnahmen zur Verbesserungen der Hygiene vor. Die Träger der Einrichtungen werden verpflichtet, die baulich-funktionellen und betrieblich-organisatorischen Voraussetzungen für die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen. Sie haben auch eine angemessene Ausstattung mit Fachpersonal sicherzustellen. Dazu gehören hauptamtliche Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygieniker bei Krankenhäusern ab400 Betten bzw. hohem Infektionsrisiko, Hygienefachkräfte, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte und Hygienebeauftragte in der Pflege. Sie sollen Maßnahmen zu Verbesserung der Hygiene in Strukturen und Abläufen umsetzen und das Personal in diesem Bereich regelmäßig fortbilden. Auch Arzt- und Zahnarztpraxen müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen.

Die Leiterin oder der Leiter der medizinischen Einrichtung hat die rechtlichen Vorgaben und die Empfehlungen der entsprechenden Fachkommissionen am Robert-Koch-Institut umzusetzen. „Die Verantwortung für die Hygiene in medizinischen Einrichtungen ist jetzt Chefsache“, so Ministerin Bachmann. „Oberstes Ziel ist der Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch des Personals vor Infektionen, die durch eine entsprechende Hygiene vermeidbar wären.“