Bonn – Wie in jedem Jahr hat die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die sogenannte MAK- und BAT-Werte-Liste Anfang Juli an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben und damit nach eingehender wissenschaftlicher Prüfung Empfehlungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgelegt. In diesem Jahr kommen jedoch zu den 60 Änderungen und Neuaufnahmen der aktuellen Liste mit ihren maximalen Konzentrationen von Arbeitsstoffen in der Atemluft, die die Gesundheit nicht beeinträchtigen (MAK-Werte), und der Konzentration eines Stoffes im Körper, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte), erstmals die sogenannten Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR-Werte). Diese sind keine Grenzwerte, sondern sie geben die Hintergrundbelastung” eines Stoffes im Körper an messbar beispielsweise im Blut. Es geht also um die Belastung von Erwachsenen im berufsfähigen Alter, die bei ihrer Arbeit dem Stoff nicht ausgesetzt sind. Der Vergleich beispielsweise bei einem Biomonitoring in Betrieben dieser Hintergrundbelastung” mit der gemessenen Belastung am Arbeitsplatz ergibt, ob beziehungsweise in welchem Ausmaß ein Mensch im Beruf einen Stoff aufgenommen hat. Dies ist insbesondere wichtig für krebserzeugende Stoffe, für die bisher kein Grenzwert abgeleitet werden konnte, der sicher vor ihrer gefährlichen Wirkung schützt. Die ersten BAR-Werte hat die Kommission für das bekanntermaßen krebserregende Chrom und seine anorganischen Verbindungen sowie für Trinitrotoluol auch als Sprengstoff TNT bekannt vorgelegt.
Im Gegensatz zu den BAR-Werten geht es bei den MAK-Werten darum, einen wissenschaftlich fundierten Wert festzustellen, der vor den negativen Wirkungen bestimmter Stoffe sicher schützt. Auch hier spielt in manchem Fall ein Vergleich eine Rolle wie bei dem in diesem Jahr mit einem MAK-Wert versehenen Isopren. Denn der auch natürlich vorkommende und sogar im Organismus des Menschen entstehende Stoff, der als Baustein vieler Biomoleküle im Körper, für Naturstoffe wie Kautschuk und für manche Duftstoffe in der Industrie sehr nützlich ist, ist bekanntermaßen krebserregend und verändert die Keimzellen. Nach einem Vergleich mit der sogenannten endogenen, also im Stoffwechsel des Körpers gebildeten Konzentration hat die Kommission jedoch festgestellt, dass bei einem MAK-Wert von 3 ml/m³ die Arbeit mit dem Stoff das natürlich gegebene Risiko nicht erhöht.
Auch manch anderer Stoff, den die Senatskommission überprüft hat, begegnet uns im täglichen Leben und nicht nur als Arbeitsstoff. Das gilt für Titandioxid, das in Sonnencremes verwendet wird, für Aluminium, das als leichter Werkstoff und in der Elektrotechnik Verwendung findet, oder Dimethylsulfoxid, das als Lösungs- und Gefrierschutzmittel zum Einsatz kommt. So schätzten die ehrenamtlich für die Kommission tätigen, absolut unabhängigen Forscherinnen und Forscher beispielsweise Titandioxid zusammen mit zwei anderen Stoffen als Kandidaten der Kategorie krebserzeugend, aber bei Einhaltung der MAK- und BAT-Werte ohne Beitrag zum Krebsrisiko ein. Vor der Festlegung dieser Werte sind jedoch weitere Untersuchungen nötig. Für sechs Stoffe darunter das Dimethylsulfoxid legt die Liste veränderte MAK-Werte vor, und in weiteren vier Fällen bestätigten die neuen Untersuchungen nach eingehender Prüfung den bekannten Wert.
Einen neuen BAT-Wert erhielten Aluminium und neun andere Stoffe, der in einigen Fällen auch der veränderten Definition aus dem Jahr 2007 Rechnung trägt. In der Liste des vergangenen Jahres wurden erstmals Mittel- statt Höchstwerte als BAT-Werte angegeben.
Zusätzlich zu den genannten Werten überprüften die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch, ob ein Arbeitsstoff Krebs erzeugt, die Keimzellen verändert und so die Fortpflanzung gefährdet, während der Schwangerschaft das ungeborene Baby schädigen kann, über die Haut aufgenommen wird oder die Haut oder den Atemtrakt sensibilisiert. So verändert beispielsweise das Fungizid Thiabendazol die Keimzellen, jedoch schützt der MAK-Wert von 20 mg/m³ vor diesem Effekt. Das krebserregende Cobalt und seine Verbindungen sowie Methoxyessigsäure, Octylzinnverbindungen und das in diesem Jahr als krebsverdächtig bewertete Pyridin erhielten den Warnhinweis H für Stoffe, die in gefährlichen Mengen auch über die Haut aufgenommen werden können. Für acht weitere Stoffe wurde diese Markierung überprüft und beibehalten.
Wie in jedem Jahr gilt für die aktuelle Liste nach der Übergabe an den Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Einspruchsfrist, in der bis zum Ende des Jahres zu jedem bewerteten Stoff die ausführlichen schriftlichen Begründungen beim Kommissionssekretariat angefordert und weitere neue Daten und Kommentare ergänzt werden können, die überprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden. Anschließend verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig als Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Im vergangenen Jahr gingen keine Kommentierungen zu den neuen Bewertungen beim Kommissionssekretariat ein.
Weitere Informationen Eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen finden Sie unter
Mehr über die Arbeit der Senatskommission erfahren Sie auf der Seite
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