Euskirchen/Düsseldorf – Am 1.8.2013 ist das sog. „Gesetz zur Beseitigung der sozialen Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ vom 15.7.2013 in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist u.a., Konflikte bei der Abrechnungsprüfung im Krankenhausbereich zu vermeiden, die Modalitäten der Konfliktlösung stärker in die Eigenverantwortung der Vertragspartner zu legen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermindern und so Bürokratie abzubauen.
Fachkonferenz:
MDK-Management – Rechnungsprüfungen – im Krankenhaus erfolgreicher mittels Compliance Management
Die Fachkonferenz thematisiert u.a. die unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem Gesetz. Dabei kommen sowohl Vertreter von Krankenhäusern (u.a. Herr Dr. Fiori, Medizincontrolling, Universitätsklinikums Münster), von Krankenkassen und – natürlich – des MDK zu Wort, als auch der Vorsitzende Richter des 3. Senats beim Bundessozialgericht, Herr Dr. Hambüchen. Darüber hinaus sollte es im Interesse aller Beteiligter liegen, es gar nicht erst zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen, so dass wir mit Herrn Prof. Dr. Dr. von Eiff von der Westfälischen Wilhelms-Universität eine Person für die Konferenz gewinnen konnten, die sich unter dem Stichwort „Compliance“ seit Jahren mit der Streitvermeidung beschäftigt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: MDK-Abrechnungsprüfungen 2014 Programmflyer
Termin:
Dienstag, 20. März. 2014 in Düsseldorf
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
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Online-Anmeldung: www.ioe-wissen.de/anmeldung