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Neue Regelungen zum Jahreswechsel – Was sich 2025 für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte ändert

Pressemitteilung

Berlin – Ob mehr Digitalisierung oder höhere Beiträge – der Jahreswechsel bringt für gesetzlich Versicherte zahlreiche Änderungen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gibt eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Digitalisierungsschub durch elektronische Patientenakte

Bisher mussten sich Versicherte selbst um die Anlage ihrer elektronischen Patientenakte, kurz ePA, kümmern. Künftig erhalten sie automatisch eine solche Akte, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Die ePA ist eine Plattform, in der Gesundheitsdaten verschlüsselt gespeichert werden. So kann beispielsweise die Hausarztpraxis eines Versicherten direkt auf den Befund einer Fachärztin oder eines Facharztes zugreifen und so Doppeluntersuchungen vermeiden. Welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer sie einsehen kann, bestimmen die Versicherten selbst. Der Zugriff der Versicherten erfolgt in der Regel über eine App, die von der jeweiligen Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Versicherungsbeiträge steigen

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für 2025 deutlich erhöht. Zusätzlich müssen viele Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Reserven auffüllen. In der Summe rechnet der vdek damit, dass die Beiträge im kommenden Jahr von bisher 16,3 Prozent um mehr als einen Prozentpunkt im Durchschnitt ansteigen. Über ihren individuellen Zusatzbeitrag entscheidet jede Krankenkasse selbst. Auch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) steigen die Beiträge, und zwar einheitlich über alle Kassen hinweg auf dann 3,6 Prozent. Kinderlose bezahlen weiterhin einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten.

Bessere Versorgung von Long COVID

Nach einer Corona-Infektion kann eine Reihe von Langzeitfolgen mit unterschiedlichsten Symptomen zurückbleiben, die unter dem Stichwort Long COVID zusammengefasst werden. Seit 2024 existiert eine Richtlinie für die strukturierte Versorgung von Betroffenen. Zum neuen Jahr kommt eine weitere Regelung hinzu: Die GKV vergütet künftig die Koordination der Long-COVID-Versorgung über alle ärztlichen Fachgruppen hinweg. Gerade bei einem komplexen, oft schwer greifbaren Krankheitsbild wie Long COVID sind diese interdisziplinären Absprachen wichtig für eine umfassende, hochwertige Versorgung.

Details zu diesen und zahlreichen weiteren Neuerungen gibt die Übersicht Änderungen im Gesundheitswesen 2025 auf vdek.com.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
– BARMER, X: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.