Köln – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat gemeinsam mit Experten einen Leitfaden mit Qualitätskriterien für gesundheitsfördernde Maßnahmen im Bereich Ernährung, Bewegung und Stressregulation entwickelt. Die 20 Kriterien sollen Fachkräften etwa in Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben oder anderen Einrichtungen helfen, qualitätsgesicherte Angebote zu entwickeln oder die Qualität bestehender Angebote zu verbessern. Die Qualitätskriterien sind einfach und leicht verständlich beschrieben. Sie begleiten die Akteure von den ersten Planungsschritten bis hin zur Überführung der Maßnahme in ein dauerhaftes Angebot. So ist es beispielsweise wichtig, vor der Implementierung einer Maßnahme den konkreten Bedarf zu ermitteln, die Zielgruppen zu definieren, diese an der Entwicklung des Angebots zu beteiligen sowie die notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen. Darüber hinaus sollte der Verlauf einer Maßnahme dokumentiert und die Zielerreichung überprüft werden, um abschließend die Wirkung des Angebots kritisch zu hinterfragen. Bei gesundheitsfördernden Maßnahmen auf Qualität zu achten, hilft nicht nur die gesetzten Ziele zu erreichen, sondern auch Zeit, Geld und Arbeitskraft effektiv einzusetzen, sagt BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott. Der neue Leitfaden soll Fachkräfte vor Ort ganz praktisch dabei unterstützen, ihre Kompetenzen zu stärken und die Qualität ihrer Maßnahmen zu erhöhen. Jeder Schritt in diese Richtung bringt die Gesundheitsförderung voran.
Beispiele aus der Praxis veranschaulichen zudem, wie die Kriterien angewendet werden können. Der Leitfaden richtet sich an alle Fachkräfte, die Projekte zur Ernährung, Bewegung und Stressregulation für Menschen jeden Alters planen und durchführen. Die Erfüllung der Qualitätskriterien ist für eine Projektantragsstellung beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits verbindlich.Der Leitfaden kann unter http://www.bzga.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden. Bestellungen sind außerdem möglich unter: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de