Hamburg – Zum Schutz der Kinder wird eine Lücke in den ärztlichen Untersuchungen geschlossen. Die zusätzliche Untersuchung U7a im dritten Lebensjahr wird künftig als Kassenleistung von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen des Früherkennungsprogramms für Kinder angeboten und ab sofort von den Ärztinnen und Ärzten durchgeführt.
Die U7a ist ein weiterer wichtiger Schritt für ein gesundes Aufwachsen und frühe Hilfe für unsere Kinder, so Gesundheitssenator Dietrich Wersich. Damit wird eine wichtige Forderung aus der Hamburger Bundesratsinitiative umgesetzt. Wir wollen aber noch einen Schritt weiter gehen: Die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, in Zusammenarbeit mit allen Ländern auf eine Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen hinzuwirken. Dazu sollen zwischen den Krankenkassen und den Ländern entsprechende Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.
Das gelbe Untersuchungsheft wird dicker: Die neue U7a im dritten Lebensjahr, zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat, wird ab dem diesem Monat zur Regelleistung. Sie schließt die bisherige zweijährige Untersuchungslücke zwischen der so genannten U7 und der U8. Die U7a stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt bis zum 6ten Lebensjahr mindestens in jährlichem Abstand der Ärztin oder dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten oder zum Schutz vor Vernachlässigung vorgestellt werden.
Die U7a dient unter anderem der möglichst frühzeitigen Erkennung von Seh- und Sprachstörungen und deren Risikofaktoren. Zudem soll mit der neuen Untersuchung sichergestellt werden, dass sonstige Entwicklungsauffälligkeiten möglichst frühzeitig entdeckt und behandelt werden können.
Mit der U7a beinhaltet das Früherkennungsprogramm für Kinder nun insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen, von denen die erste unmittelbar nach der Geburt erfolgt. Weitere Informationen und Hinweise zu allen Untersuchungen für Kinder und Jugendliche, von der U1 bis U10, stehen unter http://www.gesundheitsfoerderung.hamburg.de im Internet zur Verfügung.
Kinderuntersuchungen ab 1. Juli 2008
Untersuchung -Anspruch
U1 – Neugeborenen-Erstuntersuchung
U2 – 3. – 10. Lebenstag
U3 – 4. – 5. Lebenswoche
U4 – 3. – 4. Lebensmonat
U5 – 6. – 7. Lebensmonat
U6 – 10. – 12. Lebensmonat
U7 – 21. – 24. Lebensmonat
U7a – 34. – 36. Lebensmonat
U8 – 46. – 48. Lebensmonat
U9 – 60. – 64. Lebensmonat
J1 – 13. – 14. Lebensjahr