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Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Pressemitteilung

Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen neu abgefasst und im Epidemiologischen Bulletin 30/2012 veröffentlicht. Neben Änderungen bei der Meningokokken- und der Mumps-Impfung hat die STIKO erstmals die Empfehlungen zu Nachholimpfungen bei unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus umfassend dargestellt.

Die neuen Hinweise zu Nachholimpfungen sollen Ärzten im Praxisalltag eine Hilfestellung geben, welche Impfungen bei unvollständig geimpften Patienten erforderlich sind, um den altersentsprechend empfohlenen Impfschutz zu erreichen. Die STIKO erläutert zum Beispiel das Vorgehen bei fehlender Impfdokumentation, die Indikationen für die “serologische Titerbestimmung”, die nur in Ausnahmefällen sinnvoll ist, und die Frage zusätzlich verabreichter Impfdosen, wenn etwa in einem Kombinationsimpfstoff nicht alle enthaltenen Komponenten erforderlich sind.

Außerdem werden erstmals altersabhängige Empfehlungen für die Durchführung von Nachholimpfungen formuliert. Erwachsene zum Beispiel sollten bei unzureichendem Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Polio entsprechende Nachholimpfungen erhalten. Bei einer anstehenden Tetanus-Auffrischimpfung sollte der Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis verwendet werden. Dies wird bei unfall- oder verletzungsbedingten Tetanus-Impfungen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die STIKO erinnert auch daran, dass nach 1970 geborene Erwachsene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, eine einmalige Masern-Impfung vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff erhalten sollten.

Eine Änderung betrifft die 4-valenten Konjugatimpfstoffe gegen Meningokokken der Typen A, C, W-135 und Y. Diese werden von der STIKO für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Meningokokken-Erkrankungen und für Reisende in Länder mit hohem Infektionsrisiko empfohlen. Die STIKO hat in ihren Empfehlungen die Erweiterung der Zulassung dieser Impfstoffe auf Kinder ab 1 Jahr berücksichtigt, statt bisher ab 11 Jahren. Die Empfehlung der routinemäßigen Impfung aller Kinder im zweiten Lebensjahr mit einem Konjugatimpfstoff gegen Meningokokken C bleibt unverändert bestehen.
Zudem hat die STIKO eine Erweiterung der beruflichen Indikation der Mumps-Impfung beschlossen. Die Empfehlung wurde ausgeweitet auf Personen, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind.

Ein umfassendes Informationsangebot und einen leichteren Zugriff auf die Internetseiten bietet das neue Internetangebot www.stiko.de. In englischer Sprache stehen die STIKO-Empfehlungen nun auch unter www.stiko.de/en zur Verfügung. Den aktuellen Impfkalender in 15 Sprachen hat das Robert Koch-Institut auf seinen Internetseiten zur Unterstützung der Beratungstätigkeit der Ärzte publiziert.

Ebenso stehen nun Vorlagen für Einwilligungserklärungen in die Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellenimpfung in 15 Sprachen zur Verfügung.

Weitere Informationen:
www.rki.de/impfen
www.stiko.de