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Neue Chroniker-Richtlinie: Versicherte, die sich informieren und beraten lassen, sind im Vorteil

Medizinische Vorsorge wird gestärkt

Berlin – Verglichen mit anderen Ländern ist in Deutschland die Bereitschaft, Vorsorgemaßnahmen wahrzunehmen, gering. So nehmen nur etwa 48 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Anspruch. Zum 1. Januar 2008 treten neue Regelungen in Kraft, die zu einer stärkeren Teilnahme an Früherkennungs-untersuchungen motivieren sollen.

Dazu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Wenn Krankheiten frühzeitig erkannt werden, können sie besser behandelt und in vielen Fällen geheilt werden. Deshalb bietet die gesetzliche Krankenversicherung allen Versicherten eine Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen an. Ich wünsche mir, dass mehr Menschen dieses Angebot wahrnehmen. Mit der Gesundheitsreform haben wir dafür neue Anreize geschaffen. Mir ist wichtig, dass jeder und jede mehr Verantwortung übernimmt: für sich selbst, aber auch für die Versichertengemeinschaft, die die Kosten für die Behandlung tragen muss.”

Ab Januar 2008 gilt: Wer schwer krank ist und regelmäßig ärztliche Behandlung bzw. Medikamente braucht (Chroniker), kann bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren, wenn er nachweist, dass er sich vor der Erkrankung über die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen. Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 SGB V in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.

Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt, soll in Zukunft aber auf weitere Vorsorgeuntersuchungen ausgedehnt werden.

Die Beratung kann von jedem Arzt vorgenommen werden, der auch berechtigt ist, die Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Die Versicherten können sich auf der Grundlage der Beratung entscheiden, ob sie die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen wollen.

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten einen Präventionspass zur Verfügung, mit dem eine regelmäßige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden kann.

Informationen zur Chroniker-Regelung unter:

http://www.g-ba.de

Übersicht der Früherkennungsuntersuchungen nach § 25 SGB V, die von den Krankenkassen bezahlt werden unter: http://www.bmg.bund.de