Schwerin – Während der Schwangerschaft und so lange eine Frau ihr Kind stillt, kann und darf sie manche Arbeiten nicht machen. Eine neue Broschüre des Ministeriums für Soziales und Gesundheit enthält Informationen zu den Beschäftigungsverboten für werdende und stillende Mütter. Mit den Vorschriften sollen die Gesundheit der Frauen und des neuen Lebens geschützt werden. In der Broschüre werden die wichtigsten Regelungen erläutert. Sie enthält außerdem Informationen für Arbeitgeber und Personalvertretungen. Weder für die Frauen noch für deren Arbeitgeber entsteht durch ein Beschäftigungsverbot ein finanzieller Nachteil. In der Broschüre wird erläutert, wer die Kosten erstattet, wenn eine Frau während der Schwangerschaft oder Stillzeit nicht arbeiten darf. Auch Ansprechpartner bei den Behörden werden genannt.
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales und Gesundheit (http://www.sozial-mv.de) heruntergeladen oder im Ministerium bestellt werden.