Berlin – Der Sachverständigenrat zur Entwicklung im Gesundheitswesen hat für sein Gutachten 2007 die Bearbeitung des Themas “Neue Aufgabenverteilungen und Kooperationsformen zwischen den Gesundheitsberufen im Sinne einer Verbesserung von Effizienz und Effektivität der Gesundheitsversorgung” vorgesehen. Hierzu fand gestern eine Anhörung des Rates mit folgenden elf Berufsverbänden bzw. Kammern statt:
– Bund Deutscher Hebammen e.V. – Bundesärztekammer – Bundespsychotherapeutenkammer – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – Bundeszahnärztekammer – Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. – Deutscher Pflegerat – Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband der Physiotherapeuten/ Krankengymnasten e.V. – Deutscher Verband Technischer Assistentinnen/Assistenten in der Medizin e.V. – Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. – Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Die Stellungnahmen zur heutigen Anhörung werden nach der Übergabe des nächsten Gutachtens auf der Homepage des Sachverständigenrats http://www.svr-gesundheit.de veröffentlicht.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat die Aufgabe, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen (§ 142 Abs. 2 SGB V). Diese Gutachten werden im Abstand von zwei Jahren erstellt. Sie werden der Bundesministerin für Gesundheit übergeben, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt und veröffentlicht.
Ratsmitglieder: Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille (Vors.), Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Peter C. Scriba (stellv. Vors.), Prof. Dr. med. Gisela Fischer, Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske, Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey, Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock, Prof. Dr. med. Matthias Schrappe