Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung des Expertenberichts zur Pflegeversicherung begrüßen die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und Willi Zylajew MdB, zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit, eine Neubestimmung des Pflegebegriffs:
Als Maßstab für Pflegebedürftigkeit sollen zukünftig nicht mehr die Verrichtungsminuten dienen, die für die Pflege aufgewendet werden müssen, sondern der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten. Anstelle von drei Pflegestufen soll es zukünftig fünf Bedarfsgrade geben, die auch kognitive Defizite berücksichtigen. Dies ist das Ergebnis des Expertenberichts zur Pflegeversicherung, der am 29. Januar vorgestellt wurde.
Die Abkehr von der Minutenpflege ermöglicht eine gerechtere Einstufung der Pflegebedürftigen und führt zu Gleichbehandlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sowie körperlich und geistig Behinderten, sagt Annette Widmann-Mauz, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wir begrüßen, dass nun nicht mehr die Defizite und körperliche Gebrechen der Pflegebedürftigen bei der Einstufung im Vordergrund stehen, sondern andere Kriterien zählen, ergänzt ihr Kollege, Willi Zylajew.
Mit Inkrafttreten der Pflegereform im letzten Sommer sind die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich erweitert und erhöht worden. Der CDU/CSU Bundestagsfraktion sind darüber hinaus die Neubestimmung der Begrifflichkeiten wichtig. Neben der körperlichen Pflegebedürftigkeit müssen auch andere Einschränkungen der selbständigen Lebensführung – wie geistige bzw. psychische Erkrankungen – stärker in den Blick genommen werden.
Allein die Eingruppierung in drei Pflegestufen wird dem unterschiedlichen Hilfebedarf der Menschen gegenwärtig nicht gerecht. Das Ergebnis des Expertenberichts bestätigt dies.
Die Unionspolitiker werden die Ergebnisse des Berichts nun intensiv prüfen und diskutieren. Sie fordern, dass sich das neue Einstufungsverfahren und die Pflegepraxis im Rahmen des Finanzbudgets der Pflegeversicherung bewegen müssen.