Berlin – Anlässlich der Einigung der EU-Gesundheitsministerinnen und -minister über die EU-Verordnung zu Neuartigen Therapien erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss:
Die Billigung der EU-Verordnung zu Neuartigen Therapien durch die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister zeigt einmal mehr, dass bioethische Standards in der Gesundheitspolitik der Bundesregierung kaum eine Rolle spielen. Durch die Verordnung entsteht erhebliche Rechtsunsicherheit, ob umstrittene Therapien unter Verwendung beispielsweise von embryonalen Stammzellen oder Mensch-Tier-Züchtungen in Zukunft nicht auch in Deutschland angewandt werden dürfen. Das Bundesgesundheitsministerium hat entsprechende Hinweise und Bedenken aus dem europäischen Parlament durchgehend ignoriert. Auch im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist sie diesen Fragen ausgewichen. Wie schon beim umstrittenen Gewebegesetz drängt sich der Eindruck auf, der Bundesregierung ist hauptsächlich daran gelegen, die ökonomischen Potenziale umstrittener Therapien nicht zu gefährden.