Berlin – Zur Diskussion über die vorgesehene Finanzhilfe für die Krankenhäuser und die Festsetzung des einheitlichen Beitragssatzes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
Bei der Festlegung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2009 müssen genügend Mittel für die Krankenhäuser berücksichtigt werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Mittel von 2 Mrd. Euro sind zu wenig, um die massiven Kostenlasten der Krankenhäuser zu decken. Damit kann gerade einmal das Loch, das die Kürzungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren in die Klinikbudgets gerissen haben, gedeckt werden. Über den Gesetzentwurf hinausgehende Hilfen für die Krankenhäuser sind notwendig, gerechtfertigt und finanzierbar. Das Nettovermögen der Krankenkassen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro muss in die Finanzierungsdiskussion einbezogen werden.
Zu erinnern ist:
Die gesetzliche Absenkung der Grundlohnraten durch das AVWG in den Jahren 2006, 2007 und 2008 führt zu einem dauerhaften Mittelentzug der Krankenhäuser von inzwischen 1 Mrd. Euro. Der Sanierungsbeitrag entzieht in 2007 und 2008 700 Mio. Euro.
Die Tarifabschlüsse in 2007 (Ärztestreik) und die Erhöhung der Mehrwertsteuer sind so gut wie überhaupt nicht mit der damals auf 0,28 Prozent begrenzten Grundlohnrate refinanzierbar gewesen.
Für die in diesem Jahr von den Häusern zu zahlenden Tarifabschlüsse und die massiv gestiegenen Energiekosten gibt der Vergütungsanstieg von 0,64 Prozent, von dem auch noch der Sanierungsbeitrag abgezogen wird, ebenfalls keine nennenswerte Refinanzierungsmöglichkeit. Inzwischen hält sich die Preissteigerungsrate stabil bei 3 Prozent. In solchen Zeiten können die Krankenhausvergütungen nicht wie für 2009 nach der Grundlohnratensystematik vorgesehen auf eine Erhöhung von 1,4 Prozent begrenzt werden. Die Kliniken müssen ab 01.01.2009 die zweite Tranche der Tarifsteigerungen mit über 5 Prozent Gehaltszuwachs bezahlen. Das geht mit 1,4 Prozent Vergütungszuwachs nicht.
Die 1,35 Mrd. Euro des Gesetzentwurfes gleichen für den Zweijahreszeitraum 2008/2009 nicht einmal 50 Prozent der Tarifkostenlasten aus.
Die Auswirkungen der bislang im Gesetzentwurf vorgesehen Hilfen für die Krankenhäuser auf die Beitragssätze in der GKV werden überzogen und falsch dargestellt:
Die Krankenkassen werden aufgrund des höheren Bundeszuschusses, des Anstiegs der Beitragsbemessungsgrenze, der gestiegenen Löhne und der gestiegenen Zahl der Erwerbstätigen ca. 8 Mrd. mehr einnehmen, ohne dass Beiträge erhöht werden müssen. Ein Drittel der GKV-Leistungen entfallen auf die Krankenhäuser. Deshalb stehen den Krankenhäusern 2,4 Mrd. Euro aus den Mehreinnahmen zu, ohne dass dadurch Beiträge erhöht werden müssen. Erst zusätzliche Mittel oberhalb von 2,4 Mrd. Euro für die Krankenhäuser erhöhen den Finanzierungsbedarf in der GKV. Wären diese Mittel nicht in der Vergangenheit den Häusern entzogen worden, wären sie schon heute in den Beiträgen. Das den Krankenhäusern in den letzten Jahren entzogene Geld muss wieder voll zur Verfügung gestellt werden.
Neben den Beiträgen stehen höhere Steuerzuschüsse in der GKV als Finanzierungsquelle zur Verfügung. Gemessen an den Milliardenhilfen, die derzeit aus dem Bundeshaushalt für Banken bereit gestellt werden, ist die Diskussion über die Finanzierung des nachgewiesenen Mehrbedarfs der Krankenhäuser nicht mehr nachvollziehbar. Ein höherer Bundeszuschuss ist gerechtfertigt.
Laut GKV-Statistik hatten die Krankenkassen ein Nettovermögen von 3,5 Mrd. Euro Ende 2007. Es wird bis Ende d. J. weiter ansteigen. Die Überschüsse sind auf die Kassen unterschiedlich verteilt. Ab 01.01.2009 erhalten alle Kassen zur Deckung der Kosten einheitlich Mittel aus dem Fonds zugewiesen. Es stellt sich die Frage, was mit den bei den Kassen liegenden Milliarden geschieht. Krankenkassen, die mit der Einheitsmittelzuweisung auskommen, müssten nie mehr an ihr Vermögen ran. Nicht akzeptabel wäre, wenn die Krankenkassen, die auf Altvermögen zurückgreifen können, Wettbewerbsvorteile hätten. Die Logik des Fonds und des Einheitsbeitrages und der einheitlichen Mittelzuweisung an die Kassen gebietet die Überführung des vorhandenen Kassenvermögens in den Fonds. Da die Krankenhäuser durch die gesetzlichen Sparzwänge in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße zu den Überschüssen der Kassen beigetragen haben, können diese Mittel zur Deckung des zusätzlichen finanziellen Mehrbedarfs der Krankenhäuser eingesetzt werden, ohne dass die Beiträge erhöht werden müssen.