Mainz – Das Kosmetikrecht ist durch ständige Änderungen gekennzeichnet, sei es bei den Rechtsgrundlagen, sei es in der Rechtsprechung. Kosmetika stellen eine wichtige Ergänzung des Produktsortiments im Gesundheitsbereich dar. Ernährungsprodukte und Kosmetikprodukte zur Unterstützung von Haut, Haar und Schönheit ergänzen sich perfekt.
Der NEM Verband veranstaltet im Mai ein Cosmeticseminar zu dem Thema:
„Kosmetikrecht: Das sollten Sie jetzt zum neuen EU-Kosmetikrecht wissen“
Inhalte des Seminars:
- Es werden die Grundlagen des Kosmetikrechts vorgestellt, Sicherheitsbewertung, Kennzeichnung, Registrierung so wie aktuelle Rechtsprechung zu Abgrenzungsfragen und Werbung.
- Beanstandungsfrei kennzeichnen, werben und notifizieren
- Cosmeticwerbung und Sicherheitsbewertung rechtssicher umsetzen: Anforderungen an die Entwicklung, Herstellung und Sicherheit, Sicherheitsbewertung nach EU-Cosmeticverordnung
- Kosmetikrezepturen
- Rohstoffe, die erlaubt sind
Das ganztätige Seminar findet statt am 30. Mai 2018 in Mainz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
nem-ev.de/cos/presse/aktuelles-2/nem-cosmetic-seminar-2018